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Independent schrieb:Aber: Hast Du schon mal von Google Mail gehört?
Oh ja, habe ich gehört, siehe hier:
Lustwandel schrieb:Wer seinen Emails bei Google Mail hat hat doch eingewilligt das die durchsucht und analysiert und und und werden können: selbst schuld.Google ist eine gefräßiges Daten Ungeheuer mit einer enormen Reichweite, Wenn man sich überlegt was Google alles abspeichert und auswertet. Millionen Webseiten binden google-analytics ein, Millionen Werbeanzeigen von Google sind auf Webseiten und an der Google suche führt auch nichts dran vorbei. Und immer speichert google ab wo man wann war was gesucht hat und wohin man dann gesurft ist. Un dgoogle löscht nix, noch nicht einmal die IP Adresse.
Nochmals ganz deutlich: Google als Mailprovider- niemals.
Übrigens: Google Maps nutzen, Wohnortadresse eingeben für eine Reiseplanung, dazu Deine IP-Adresse, schon hat Google einen wunderbaren Datensatz, mit dem bei Dir jemand an der Haustür klingeln könnte, wenn Du anschließend politisch unkorrekte Parolen in die Landschaft posaunst. Auf dem Weg dorthin sind wir ja mal wieder.
Metallfan
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Zitat:Sachverständige schätzen die Gefahr des Missbrauchs der von Providern verdachtsunabhängig auf Vorrat zu speicherndenTelekommunikations-Verbindungsdaten als hoch ein. So sind sich alle neun vom Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren gegen die flächendeckende Protokollierung von Nutzerspuren befragten Experten und Verbände einig, dass ein ungerechtfertigter Zugriff auf die sechs Monate aufzubewahrenden Verbindungs- und Standortdaten nicht zu verhindern ist. Selbst das Bundesjustizministerium räumt in seiner Stellungnahme (PDF-Datei) ein, dass eine "vollständige Verhinderung" einer Zweckentfremdung der Datenhalden nicht möglich sei. Ein missbräuchlicher Zugriff an sich Berechtigter könne allenfalls durch Protokollierungen erkennbar und somit für die Zukunft erschwert werden.
Quelle und mehr
http://www.heise.de/newsticker/Vorratsda...ung/142527
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02.03.2010, 10:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.03.2010, 10:34 von Lustwandel.)
Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung
Das Verfassungsgericht hat entschieden: Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt ins seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Jetzt muss die Bundesregierung nachbessern.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolit...22,00.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/K...43695.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/p...0-011.html
Es ist einfacher um Vergebung zu bitten als eine Genehmigung zu bekommen.
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Aus meiner Sicht eine gute Entscheidung.
Peinlich finde ich das kaum noch eine Regierung etwas hinbekommt ohne vom Verfassungsgericht zurechtgewiesen zu werden.
Hat so den Anschein als beschliessen wir irgendeinen unausgegorenen Müll und überlassen dem Gericht dann alles weitere.
Gruß leonidas
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Zurechtweisungen wären ja noch ok, Fehler macht jeder mal. Aber das ein Gesetz komplett kassiert wird ist eher die Ausnahme.
Das Peinliche hierbei ist, dass von vornherein selbst juristischen Laien klar war, dass da gleich mehrere saftige Verstöße gegen das GG vorliegen und dass das Gesetz in Karlsruhe abgestraft wird. Sowas ist einfach nur Dilettantismus in Reinstform, der mit einer saftigen Kürzung der Pensionsansprüche abgestraft gehört! Die Kosten für das Verfahren sollten unsere Damen und Herren Volksvertreter am besten gleich mit übernehmen müssen. Sie haben die Kosten durch den von Ihnen verzapften Bockmist ja schließlich überhaupt erst verursacht.
Da Prof. Papier seine Pensionierung 2 Tage verschoben hat um das Urteil noch verkünden zu können, war klar, dass da eine deftige Watschen für unsere Berliner Spezis bei rauskommt.  Wenn doch nur alle Verfassungsrichter so wären... *seufz*
Internet Explorer ist wie ungeschützter Geschlechtsverkehr: Alle sind aufgeklärt, was die Nachteile angeht und dennoch gibts noch Leute die da anderer Meinung sind.
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Spannend wäre ja noch die Frage wieviele Schwerverbrechen durch die Vorratsspreicherung verhindert oder aufgeklärt wurden sind?
Leider stellt solche Fragen ja keiner aus der Weichspüler Journaille.
Ich würde mal so auf Null tippen.
Wer bietet mehr?
Gruß leonidas
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02.03.2010, 19:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.03.2010, 19:46 von my2cents.)
Ich:
0 Schwerverbrecher
5798 Raubkinderkopierschänder
Was glaubt ihr eigentlich, wofür der Zusatz "und mittels Telekommunikation begangener Straftaten" im Gesetzestext war???
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Ich habs viellcht in der falschen Rubrik vergraben: https://www.lustscout.men/forum/showthread...#pid417751.
Ich bin vom Urteil nicht begeistert.
Das BVerfG hat zwar erst mal die Vorratsdatenspeicherung gestoppt und die bisher gesammelten Erkenntnisse zu Datenschrott erklärt.
Andererseits hat es ein Dogma das es zur Volkszählung entwickelte, aus europarechtlichem Comment aufgegeben: Dass nämlich Daten erst gar nicht erhoben werden dürfen um nicht zu einer "Big Brother" - Veranstaltung zu verkommen.
Und demzufolge wird nach der Neuregelung weiter gesammelt. Alles wie bisher. Ausgewertet werden dürfen die Datenströme aus dem Telekom - Bereich (incl. Standort bis auf 5 m) dann zwar nur zur Verfolgung besonders schwerer Straftaten eines noch zu schaffenden Kataloges (den jetzt schon viele üppig gestalten wollen).
Daneben wird aber auch die IP- und EMail-Protokollierung munter weitergehen. Und für die hat Karlsruhe schon den Weg aufgezeigt: Da seien ja Persönlichkeitsrecht etc. nicht so akut gefährdet. Und demnach können wir wohl damit rechnen, daß auch im Fall von Bagatelltaten Hinz und Kunz einen Auskunftsanspruch ggen Provider ... haben werden.
Schluß mit der Privatsphäre und dem "Fernmeldegeheimnis" im Internet.
Oder wie Prantl von der SZ formuliert: Gruslige Aussichten.
Gruß
Independent
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(02.03.2010, 18:49)leonidas schrieb: Spannend wäre ja noch die Frage wieviele Schwerverbrechen durch die Vorratsspreicherung verhindert oder aufgeklärt wurden sind?
Eine Antwort darauf aus der heutigen Tageszeitung:
http://www.mainpost.de/nachrichten/polit...98,5489261
Mainpost schrieb:Was sind die größten Erfolge der Vorratsdatennutzung?
Im aktuell laufenden Prozess gegen die terroristische „Sauerland-Gruppe“ spielten die Telefonverbindungsdaten bei den Ermittlungen eine wichtige Rolle. Eine offizielle Statistik über Erfolg oder Misserfolg gibt es allerdings nicht. Ein Zwischenbericht der Bundesregierung belegt, dass Strafverfolgungsbehörden allein im Jahr 2008 bundesweit in rund 8316 Verfahren auf die gespeicherten „Verkehrsdaten“ von Bürgern zugegriffen haben. Mehr als 13 000 sogenannte Erstanfragen gingen bei den Telekommunikationsanbietern ein, darunter allein knapp 2000 von bayerischen Behörden.
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Naja es seien die Zweifel gestattet ob da nicht auch die herkömmlichen Ermittlungsmethoden reichen um so ein paar Volldeppen zu erwischen.
Inwischen stellt sich die erste Freude über das Urteil ja als etwas verfüht dar. Da werden unsere Volksvertreter wohl wieder was "nettes" zurechtbasteln.
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11.03.2010, 16:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.03.2010, 16:34 von Schweinebärmann.)
Ich bin voll dafür, daß der Staat unsere Daten sammelt. Immerhin werden wir alle von bösen Terroristen bedroht. Hoffentlich dauert es nicht allzu lange, bis die die träumerischen Datenschützer die Wahrheit auch akzeptieren.
Hier endlich mal die Wahrheit:
http://www.youtube.com/watch?v=SGD2q2vew...re=related
Und jetzt, wo Ihr wisst, daß der Staat uns nur schützen will zeige ich Euch auch noch den Grund:
http://www.youtube.com/watch?v=qwHq-WlkK...re=related
Das schlimmste an der Sache, finde ich, ist, daß die Menschen schon so verblödet sind, daß sie es wirklich wollen.
Gruß, SBM, der auch gehen wird, sollte er nicht vorher inhaftiert werden.
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Aus dem Bundestag
Protokoll vom 18.03.2015
Seite 8863/8864
Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU, Richterin a.D.
u.a.
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Da wundert man sich nicht mehr, wenn mit fadenscheinigen Begründungen zehntausende IPs an die Abmahnindustrie herausgegeben werden.
Bud, lass' dir das eine Lehre sein: trink' nie zu viel Tequila, wenn eine Hochzeitskapelle in der Nähe ist ! (sagt mein Dad)
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29.04.2015, 19:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.04.2015, 07:34 von loewe.)
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