(18.03.2012, 22:05)Liebling schrieb: Als ob nur ein außerordentlicher Serviceein Mehr an Kohle bedingt. Schon mal an BDSM, Rollenspielchen, Toilettenferkeleien gedacht oder an schnöde Sachen wie AV, DT ...
@ Liebling.

Du wirst mir sicherlich zustimmen, dass alle von dir genannten Praktiken über einen ordentlichen Service hinausgehen
und daher doch auch durchaus in die Rubrick eines außerordentlichen Services eingestuft werden können?

Gruß
von
goldgeil

... der mit dem 30,-€ Beispiel auch nur daraufhinwies, dass ein außerordentlicher Service nicht aufpreispflichtig sein muß!
