02.08.2009, 13:48
Moin,
jenseits von Pro und Contra... sieht so aus, als ob Berlin weder eine Bundesweite Sperrliste einführen, noch das BKA was damit zu tun haben lassen darf:
http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-...-gesetzes/
Gruss,
mo, der's bezeichnend findet, das das erst jetzt und auch "nur" in der taz und "nur" von einem ehemaligen BVG-Richter angesprochen wird...
jenseits von Pro und Contra... sieht so aus, als ob Berlin weder eine Bundesweite Sperrliste einführen, noch das BKA was damit zu tun haben lassen darf:
http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-...-gesetzes/
Zitat:Mit dem Gesetz zur Kinderpornografie-Bekämpfung im Internet habe der Bund aber ein Gesetz erlassen, für das er gar keine Kompetenz habe. Denn es hierbei gehe es um Straftatverhütung einerseits - aber auch auf die "Einwirkung auf die Inhalte von Medienangeboten".
Für beide Bereiche seien in Deutschland aber die Länder und nicht die Bundesregierung zuständig. Wenn der Bund aber gar nicht die Gesetzgebungskompetenz habe, dürfe er nach dem Grundgesetz auch nicht das Bundeskriminalamt als Bundesoberbehörde zur Ausführung dieses Gesetzes einschalten, so Hoffmann-Riem.
Gruss,
mo, der's bezeichnend findet, das das erst jetzt und auch "nur" in der taz und "nur" von einem ehemaligen BVG-Richter angesprochen wird...