18.04.2009, 11:07
Ein Eingriff in die Meinungsfreiheit ist es nicht wirklich, denn diese wird vom GG der BRD zwar garantiert, aber von vorne herein nicht uneingeschränkt, man beachte den Absatz (2):
Einige lesen wohl leider nur den Absatz (1). Das ist schade.
MfG
PD
Zitat:Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Einige lesen wohl leider nur den Absatz (1). Das ist schade.
MfG
PD