21.11.2008, 11:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.11.2008, 11:21 von tylerdurden.)
Knallerkalle schrieb:
Heizung abstellen? Der Miet(Nomade) könnte dies im Rahmen einer sofortigen zivilrechtlichen Klärung und einer dann vielleicht Einstweiligen Verfügung versuchen, dies schnell rückgängig zu machen, so dass z.B. die Heizung wieder läuft.
Da hast Du (leider) recht.
1.) kann er mit `ner einstweiligen Verfügung kommen
2.) kann er solche Dinge als Vorwand für Mietkürzungen nehmen, auch wenn er nie vor hatte, tasächlich die volle Miete zu zahlen
Knallerkalle schrieb:Allerdings würde ich als Vermieter nicht versuchen, die Mietrückstände mit Hilfe einer (plötzlich) nicht funktionierenden Heizung oder gar mit einigen Leute von der Russen-Mafia, was immer das auch ist (???) durchzusetzen, dann lieber trotz verlorenem Geldes eine Räumungsklage durchsetzen ..... da kann man sich wirklich einen kloppen, wenn der Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung und dem Möbelwagen anrückt!
Knallerkalle
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Auch das muss ich zähneknirschend bejahen.
Man muss gerade im Mietrecht unterscheiden zwischen RechtsLAGE und RechtsEMPFINDEN.
Mein Rechtsempfinden ist folgendes : ich stelle eine ordnungsgemäße Wohnung zur Verfügung, diese ist mein Eigentum und wer mein Eigentum nutzen will, der muss einen Mietzins X dafür zahlen.
Die Rahmenbedingungen sind beiden Parteien bei Vertragsunterzeichnung bekannt.
Dem Mieter wird jedoch von staatlicher Seite Dummheit und Leseschwäche attestiert, so dass Formulierungen in einem Mietvertrag plötzlich nichtig sind, Preise im Vergleich zum Mietspiegel angeblich zu hoch und Tiere zu klein.
Wenn ich einen Altbau saniere, Wohnungen neu schaffe und zu einem Mieter sage : "pass auf .. Du kannst die Wohnung haben, aber ich will sie genau so zurück .. also renoviert und gestrichen ... außerdem kostet die xx Euro und ich will weder Hunde noch Katzen drin", dann sind das MEINE Bedingungen. Wenn der Vermieter sagt "ok, kein Problem", dann frag ich mich, wer im Nachhinein das Recht hat, mir zu sagen, dass ich so nicht über mein Eigentum bestimmen kann ???
Aber leider ist GENAU SO die Rechtslage.
Dass Vermieter irgend wann mit den Nerven runter sind und sich bei einer solchen Verarsche und Schädigung irgendwann unrechtmäßiger Mittel bedienen, liegt in der Natuir der Sache.
Ich selbst bin morgens mit Mordgedanken aus dem Schlaf gerissen worden.
Es bedarf einiger Beherrschtheit, immer den rechtmäßigen Weg zu gehen. Als Dank dafür erhält man von Staat Steine in den Weg und Kosten aufgebrummt.
Nicht selten habe ich in der Zeit gehört : "Alter .. fahr in Urlaub und gib uns den Schlüssel .. wir stürmen die Bude und schmeißen ihn raus, Du hast nix damit zu tun"
Ich hätte es zu gerne gesehen, aber es wäre doch auf mich zurück gefallen und ich wollte nicht noch mehr Ärger.
Wie es der Zufall jedoch wollte, hatte ich dann Mittel und Wege, ihm das Leben zur Hölle zu machen, so dass er irgendwann raus ist.
Wie die Wohnung aussah, brauche ich wohl keinem zu sage
Wenn zwei erwachsene Menschen einen vertrag schließen, sollte Wenn nicht, dann
"Manche Leute kaufen sich von dem Geld, das sie nicht haben, Sachen,die sie nicht brauchen, um Leuten zu imponieren, die sie nicht mögen."