21.11.2008, 10:33
Kannst vergessen .. Bei Deinem Denkansatz gehst Du davon aus, dass der Mietnomade dann auch geht, wenn Du ihm kündigst.
Wenn Du wegen Eigenbedarf kündigst (den Du u.U. nachweisen musst), gilt zunächst die normale Kündigungsfrist.
Erhebt er Widerspruch, dauert das Ganze von vorn.
Am Ende könnte dann eine Räumungsklage rauskommen ... Du verkürzt dadurch eigentlich gar nix.
Das Beste ist, der Mieter zahlt gar nix, da haste nach zwei Monatsmieten Verzug Deinen unbestrittenen Grund zur fristlosen Kündigung
Wenn Du wegen Eigenbedarf kündigst (den Du u.U. nachweisen musst), gilt zunächst die normale Kündigungsfrist.
Erhebt er Widerspruch, dauert das Ganze von vorn.
Am Ende könnte dann eine Räumungsklage rauskommen ... Du verkürzt dadurch eigentlich gar nix.
Das Beste ist, der Mieter zahlt gar nix, da haste nach zwei Monatsmieten Verzug Deinen unbestrittenen Grund zur fristlosen Kündigung
"Manche Leute kaufen sich von dem Geld, das sie nicht haben, Sachen,die sie nicht brauchen, um Leuten zu imponieren, die sie nicht mögen."