21.11.2008, 10:10
Hat jemand eine Ahnung, ob man die langwierige Räumungsklage mit einer Kündigung auf Eigenbedarf verkürzen kann? Dann müsste ja die Kündigungsfrist des Mietvertrages gelten und nach 3 Monaten wäre die Sache gelaufen.
Gruß Caipi
Gruß Caipi