23.09.2008, 14:15
pommery64 schrieb:Konsequenz: Gar nicht mehr vermieten oder ALG II-Bezieher als Mieter, damit die Arbeitsagentur zahlt. Dann kommen die Flocken wenigstens pünktlich.
Stimmt nur bedingt: Der ALG2-Empfänger erhält zwei Zahlungen auf sein eigenes Konto:
1.) Das ALG 2 zum Lebensunterhalt, i.d.R. von der Agentur für Arbeit oder ARGE sowie
2.) das angemessene Wohngeld (Kosten der Unterkunft KdU, für "angemessene Kaltmiete" (i. d. R. weniger als die tatsächliche Miete) sowie für Heizung und Warmwasser, nicht jedoch für andere Nebenkosten -wie Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Hausmeister etc. - von der zuständigen Behörde, z. b. dem Landratsamt. Von diesem Gesamteinkommen muss er dann die Gesamtmiete inkl. aller NK-Vorauszahlungen an den Vermieter überweisen.
Rechenbeipiel:
Regelsatz ALG 2 für Alleinstehenden: 351,- € bundesweit
KdU, regional unterschiedlich z.B. 345,- € im Rhein-Neckar-Kreis
Tatsächliche Gesamtmiete: 430,- €
Somit bleiben zum Leben: 351 € + 345 € - 430 € = 266,- € pro Monat
Der ALG2-Empfänger kann zwar die Behörde anweisen, die KdU direkt an den Vermieter zu überweisen, kann aber jederzeit von dieser Vereinbarung zurücktreten. Daher gibt es keine Garantie, dass das Geld automatisch beim Vermieter ankommt.