23.09.2008, 10:56
Bei Abschluß des Vertrages gibt es bei mir auch immer die Wohnungschlüssel. Außerdem hat der Mieter ja dann auch eine vertragliche Sicherheit und ich eine vertragliche Verpflichtung und umgekehrt.
Die rechtliche Seite sieht aber noch schlimmer aus, als lw sie beschrieben hat:
Der Mieter kann die Kaution in drei Monatsraten bezahlen! Aber wenn er schon eingezogen ist, dann ist das Nichtbezahlen der Kaution kein Kündigungsgrund. Außerdem ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen (was in der BRD nicht möglich ist). Die Kaution muss bei Privatwohnungen verzinst werden.
Aber die Kaution muss nicht auf den Namen des Mieters angelegt werden. Das ist nicht richtig, lw. Übrigens nutzt das einbehaltene Sparbuch dem Vermieter gar nichts, da der Mieter nur bei seiner Bank den Verlust des Sparbuches melden müsste, um sofort ein neues Sparbuch ausgestellt und ausgehändigt zu bekommen. Die Kaution soll dem Vermieter als Sicherheit dienen. Das ist nicht mehr gewährleistet, wenn der Mieter die Möglichkeit zur Einrede hat. Wenn ich erst vor Gericht gehen muß, um mein Geld zu bekommen, dann brauche ich auch keine Kaution.
Im Regelfall ist ja auch beim Vermieter etwas zu holen, denn eine Immobilie läßt sich, wie der Name schon sagt, nicht so leicht von der Stelle bewegen. Was für das Eigentum des Mieters nicht gilt. Ich denke, da dient die Kaution auch als Risikominderung. Zumal die Mieter in der wesentlich besseren Rechtsposition ist.
Aber das Problem sind nicht die normalen Mieter und Vermieter. Das Problem sind die schwarzen Schafe, die es auf beiden Seiten gibt. Und dazu kommt eine weltfremde Rechtsprechung. Gegen Mietnomaden hilft wenig, denn bei Verfahrensdauern von 12 Monaten deckt auch die Kaution nicht den Verlust.
Jeder sollte sich vor dem Abschluß eines Mietvertrages beraten lassen. Anwälte und Mieter- bzw. Vermietervereine bieten solche Möglichkeiten. Man bindet sich schließlich für eine lange Zeit mit erheblichen Kosten. Das sollte immer wohl überlegt geschehen.
Gruß
Pikashu
Die rechtliche Seite sieht aber noch schlimmer aus, als lw sie beschrieben hat:
Der Mieter kann die Kaution in drei Monatsraten bezahlen! Aber wenn er schon eingezogen ist, dann ist das Nichtbezahlen der Kaution kein Kündigungsgrund. Außerdem ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen (was in der BRD nicht möglich ist). Die Kaution muss bei Privatwohnungen verzinst werden.
Aber die Kaution muss nicht auf den Namen des Mieters angelegt werden. Das ist nicht richtig, lw. Übrigens nutzt das einbehaltene Sparbuch dem Vermieter gar nichts, da der Mieter nur bei seiner Bank den Verlust des Sparbuches melden müsste, um sofort ein neues Sparbuch ausgestellt und ausgehändigt zu bekommen. Die Kaution soll dem Vermieter als Sicherheit dienen. Das ist nicht mehr gewährleistet, wenn der Mieter die Möglichkeit zur Einrede hat. Wenn ich erst vor Gericht gehen muß, um mein Geld zu bekommen, dann brauche ich auch keine Kaution.
Im Regelfall ist ja auch beim Vermieter etwas zu holen, denn eine Immobilie läßt sich, wie der Name schon sagt, nicht so leicht von der Stelle bewegen. Was für das Eigentum des Mieters nicht gilt. Ich denke, da dient die Kaution auch als Risikominderung. Zumal die Mieter in der wesentlich besseren Rechtsposition ist.
Aber das Problem sind nicht die normalen Mieter und Vermieter. Das Problem sind die schwarzen Schafe, die es auf beiden Seiten gibt. Und dazu kommt eine weltfremde Rechtsprechung. Gegen Mietnomaden hilft wenig, denn bei Verfahrensdauern von 12 Monaten deckt auch die Kaution nicht den Verlust.
Jeder sollte sich vor dem Abschluß eines Mietvertrages beraten lassen. Anwälte und Mieter- bzw. Vermietervereine bieten solche Möglichkeiten. Man bindet sich schließlich für eine lange Zeit mit erheblichen Kosten. Das sollte immer wohl überlegt geschehen.
Gruß
Pikashu