23.09.2008, 08:24
Lustwandel schrieb:Bei mir würde ja die Heizung im Winter ausfallen, wird ja gerade kalt ....
Hallo,
am dritten Tag hatte ich eine "Einstweilige Verfügung", die Heizung sofort zum laufen zu bringen.
Und das Angebot vom gegnerischen Anwalt (wovon der eigentlich bezahlt wurde???) eine Firma auf meine Kosten mit der Installation einer einer mobilen Heizung zu beauftragen. Adressen waren beigelegt.
Du darfst weder Wasser, Strom oder Heizung "ausfallen" lassen, im Gegenteil, wenn etwas kaputt ist und es nicht in einer angemessenen Zeit repariert wird bist Du auch noch schadensersatzpflichtig...
"Oh, es ist notwendig, sich solche Paradiese zu schaffen, solche Zufluchtsorte, wo man auf einige Zeit die schauderhafte Zeit, in der wir leben, vergessen kann!"
Ludwig II.
Ludwig II.