18.09.2008, 06:47
carolusmagnus schrieb:Mal ne ganz blöde Frage:
Hat man als Vermieter eigentlich die Pflicht die gekündigte Wohnung nach Ablauf der Kündigungsfrist noch mit Heizung, Wasser und Strom zu versorgen?
Einige scheinen sich da ja rechtlich gut auszukennen!
carolusMAGNUS, der Billard-Kugeln nicht gut findet!:nein:
Zitat:
ja hat man und man muss immer in Vorleistung gehen

Gruß el der bei dem Thema der Kragen platzt ...............
ja so muss ein Cowboy sein,dreckig feige und gemein...


