tylerdurden schrieb:aber diese Betrugskiste wirst Du so gut wie nie beweisen können.
In meinem Fall war ich nämlich auch der Meinung, dass dieser Assi nie vorhatte und auch gar nicht über die Mittel verfügte, die Miete zu zahlen.
Bei meinem Vorhaben, denjenigen auf Betrug zu verklagen wurde ich von meinem Anwalt zurückgepfiffen, dass man das fast nie beweisen könne.
Gruß
Na, schade, dass Du bzw. Dein Anwalt so negativ über die Möglichkeit, eine Strafanzeige wg. Betruges zu erstatten, denkt. Das ist völlig legal, natürlich kann man den Mietnomaden anzeigen und ihm auf diesem Weg jede Menge Schwierigkeiten bereiten. Das mögen die Leute nicht, möglicherweise vorbestraft zu sein. Sollte das Verfahren eingestellt werden, kann man immer noch Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft einlegen - das kostet doch alles nichts, denn das ist kein Zivilverfahren.
Mein Mieter hatte auch einen Rechtsanwalt aus einer anderen Stadt mit seinen Interessen beauftragt und den habe ich "zugemüllt" mit meinen schriftliche Statements, jedesmal musste mein Mieter über diesen Umweg dazu Stellung nehmen, bis es ihm zu teuer wurde.
Übrigens hat ein Bekannter mal seinem Mieter alle Türen ausgebaut, weil die angeblich neu gestrichen werden sollten. Das hat sich dann endlos hingezogen, Mann, war der Mieter mit der schlechten Zahlungsmoral aber sauer!
Mutig bleiben
Knallerkalle
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