17.09.2008, 13:14
aber diese Betrugskiste wirst Du so gut wie nie beweisen können.
In meinem Fall war ich nämlich auch der Meinung, dass dieser Assi nie vorhatte und auch gar nicht über die Mittel verfügte, die Miete zu zahlen.
Bei meinem Vorhaben, denjenigen auf Betrug zu verklagen wurde ich von meinem Anwalt zurückgepfiffen, dass man das fast nie beweisen könne.
Auch wenn jemand (Zahlenbeispiel) 500 EUR verdient und sich `ne Wohnung für 550 EUR anmietet, könne er sagen, er sei davon ausgegangen, dass er noch `nen Nebenjob, Gehaltserhöhung, staatliche Hilfe o.ä. erhält.
Das mit dem Titel ist auch so `ne Sache :
Klar, in meinem Fall ist das angestrebt.
In erster Linie wollte ich ihn jedoch raus haben. In zweiter Linie meine Kohle.
Hätte ich nun per Mahnbescheid die rückständige Miete eingeklagt und es wäre zu einer Vollstreckung gekommen, hätte es passieren können, dass er ein paar Euro gezahlt hätte, damit zahlungswillg gewesen wäre und ruckzuck wird die fristlose Kündigung ausgehebelt und es wird besentfalls eine fristgerechte draus.
Du siehst, die verschiedenen Möglichkeiten sind so vielschichtig wie Mietnomaden erfinderisch.
Gruß
Tyler, der dem Threadersteller viel Glück und Durchhaltevermögen wünscht. Und denk dran : man sieht sich immer zwei Mal im Leben. Wirf ihm alles in den Weg, was (legal) geht, lass ihm keine Ruhe, Quäl ihn (wenn Du `nen Titel hast) mit Pfändungsbeschlüssen usw.
In meinem Fall war ich nämlich auch der Meinung, dass dieser Assi nie vorhatte und auch gar nicht über die Mittel verfügte, die Miete zu zahlen.
Bei meinem Vorhaben, denjenigen auf Betrug zu verklagen wurde ich von meinem Anwalt zurückgepfiffen, dass man das fast nie beweisen könne.
Auch wenn jemand (Zahlenbeispiel) 500 EUR verdient und sich `ne Wohnung für 550 EUR anmietet, könne er sagen, er sei davon ausgegangen, dass er noch `nen Nebenjob, Gehaltserhöhung, staatliche Hilfe o.ä. erhält.
Das mit dem Titel ist auch so `ne Sache :
Klar, in meinem Fall ist das angestrebt.
In erster Linie wollte ich ihn jedoch raus haben. In zweiter Linie meine Kohle.
Hätte ich nun per Mahnbescheid die rückständige Miete eingeklagt und es wäre zu einer Vollstreckung gekommen, hätte es passieren können, dass er ein paar Euro gezahlt hätte, damit zahlungswillg gewesen wäre und ruckzuck wird die fristlose Kündigung ausgehebelt und es wird besentfalls eine fristgerechte draus.
Du siehst, die verschiedenen Möglichkeiten sind so vielschichtig wie Mietnomaden erfinderisch.
Gruß
Tyler, der dem Threadersteller viel Glück und Durchhaltevermögen wünscht. Und denk dran : man sieht sich immer zwei Mal im Leben. Wirf ihm alles in den Weg, was (legal) geht, lass ihm keine Ruhe, Quäl ihn (wenn Du `nen Titel hast) mit Pfändungsbeschlüssen usw.
"Manche Leute kaufen sich von dem Geld, das sie nicht haben, Sachen,die sie nicht brauchen, um Leuten zu imponieren, die sie nicht mögen."