17.09.2008, 10:58
Moin,
ist ja toll, wenn es denn nach 5 (!) Wochen so schnell mit dem Auszug klappt, aber das ist sehr unterschiedlich, wie man so hört!
Im zivilrechtlichen Verfahren muss man zwar schon mal in Vorkasse gehen, ca. 2/3 der voraussichtlichen Gerichtsgebühren müssen im Vorwege bezahlt werden, damit die Zivilkammer des Amtsgerichtes (AG) überhaupt anfängt, aber wenn man den Prozess gewinnt (meistens ein Einzelrichter am "grünen" Tisch ohne mündliche Einvernahme der Beteiligten!), dann kann man gleichzeitig einen Titel beantragen, der die Dauer von 30 Jahren hat und wenn der Unterlegene (Mieter) wieder zu Geld gekommen ist, muss er in diesem Zeitraum auch zahlen!
Als jemand, der damit zu tun gehabt hat, kann ich jedem Geschädigtem nur empfehlen, zum zuständigen Sachbearbeiter der Kripo vor Ort zu gehen, die (fotokopierten) Unterlagen mitzunehmen und Strafanzeige gem. § 263 StGB (Betrug) zu erstatten. Der Beschuldigte, und so etwas hat eine ganz andere Dimension als ein Zivilverfahren, bekommt eine Aufforderung zur Vernehmung bei dem zuständigen Kripo-Beamten, folgt er dieser Aufforderung nicht, wird eine richterliche Vernehmung angeordnet und es wird ihm meistens mitgeteilt, das alles sehr viel "freundlicher" aussehen würde, wenn er die Miete bezahlen würde.
Denn wenn jemand eine Wohnung mietet, obwohl er genau weiß, dass er niemals die Miete bezahlen kann, sind alle Tatbestandsmerkmale erfüllt, das ist dann eindeutig Betrug. Versaut er irgendwie die Wohnung, immer Strafanzeige wg. Sachbeschädigung erstatten. Das ist ein Antragsdelikt, Betrug nicht, da müssen die Verfolgungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft von sich aus aktiv werden, wenn sie davon Kenntnis erhalten.
Ficken hat zwar Zukunft,
aber ein paar andere Sachen sollte man auch wissen!
Knallerkalle
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ist ja toll, wenn es denn nach 5 (!) Wochen so schnell mit dem Auszug klappt, aber das ist sehr unterschiedlich, wie man so hört!
Im zivilrechtlichen Verfahren muss man zwar schon mal in Vorkasse gehen, ca. 2/3 der voraussichtlichen Gerichtsgebühren müssen im Vorwege bezahlt werden, damit die Zivilkammer des Amtsgerichtes (AG) überhaupt anfängt, aber wenn man den Prozess gewinnt (meistens ein Einzelrichter am "grünen" Tisch ohne mündliche Einvernahme der Beteiligten!), dann kann man gleichzeitig einen Titel beantragen, der die Dauer von 30 Jahren hat und wenn der Unterlegene (Mieter) wieder zu Geld gekommen ist, muss er in diesem Zeitraum auch zahlen!
Als jemand, der damit zu tun gehabt hat, kann ich jedem Geschädigtem nur empfehlen, zum zuständigen Sachbearbeiter der Kripo vor Ort zu gehen, die (fotokopierten) Unterlagen mitzunehmen und Strafanzeige gem. § 263 StGB (Betrug) zu erstatten. Der Beschuldigte, und so etwas hat eine ganz andere Dimension als ein Zivilverfahren, bekommt eine Aufforderung zur Vernehmung bei dem zuständigen Kripo-Beamten, folgt er dieser Aufforderung nicht, wird eine richterliche Vernehmung angeordnet und es wird ihm meistens mitgeteilt, das alles sehr viel "freundlicher" aussehen würde, wenn er die Miete bezahlen würde.
Denn wenn jemand eine Wohnung mietet, obwohl er genau weiß, dass er niemals die Miete bezahlen kann, sind alle Tatbestandsmerkmale erfüllt, das ist dann eindeutig Betrug. Versaut er irgendwie die Wohnung, immer Strafanzeige wg. Sachbeschädigung erstatten. Das ist ein Antragsdelikt, Betrug nicht, da müssen die Verfolgungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft von sich aus aktiv werden, wenn sie davon Kenntnis erhalten.
Ficken hat zwar Zukunft,
aber ein paar andere Sachen sollte man auch wissen!
Knallerkalle
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