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Hallo,
das gilt natürlich für alle Forderungen, die man zivilrechtlich an einen anderen in irgendeiner Angelegenheit stellen will.
In sofern finde ich es einfach super, dass wir uns mit Rat (na gut, nicht mit Tat) gegenseitig unterstützen.
Im Klartext: Die Betroffenen müssen versuchen, den Säumigen zu verfolgen, um nachzuvollziehen, wo wohnt er jetzt und prellt erneut die Miete, aber auch, um dem Inkassobüro bzw. dem Gerichtsvollzieher mitzuteilen, hier wohnt er nun. Dann endlich klappt es mit der Miete, wenn er denn Kohle hat!
Ich habe die Erfahrung gemacht, man muss den Leuten nur genug "Ungelegenheiten" befreiten, dann nervt sie das so, dass sie zahlen!
Ficken ist schön,
aber nicht alles im Leben!
Knallerkalle
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catweazle schrieb:Da bin ich mir nicht sicher, die Möglichkeiten wurden m.W. gekippt, nachdem einige die Verluste aus WP Geschäften mit den anderen Einkunftsarten verrechnet hatten.
betraf das nicht nur die negativen Einkünfte aus "Spekulationsgeschäften"?
ich glaub wir brauchen nen Steuerthread
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Lustwandel schrieb:Bei mir würde ja die Heizung im Winter ausfallen, wird ja gerade kalt .... 
Hallo,
am dritten Tag hatte ich eine "Einstweilige Verfügung", die Heizung sofort zum laufen zu bringen.
Und das Angebot vom gegnerischen Anwalt (wovon der eigentlich bezahlt wurde???) eine Firma auf meine Kosten mit der Installation einer einer mobilen Heizung zu beauftragen. Adressen waren beigelegt.
Du darfst weder Wasser, Strom oder Heizung "ausfallen" lassen, im Gegenteil, wenn etwas kaputt ist und es nicht in einer angemessenen Zeit repariert wird bist Du auch noch schadensersatzpflichtig...
"Oh, es ist notwendig, sich solche Paradiese zu schaffen, solche Zufluchtsorte, wo man auf einige Zeit die schauderhafte Zeit, in der wir leben, vergessen kann!"
Ludwig II.
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Aus eigener Erfahrung kann ich nur raten, bei "Mietnomaden" gleich schnell und brutal zu reagieren. Das kostet in der Größenordnung 3000 bis 5000 Euro und ist weder absetzbar, noch sieht man das Geld je wieder. Die Kosten für eine Zahlungsklage und/oder eine Räumungsklage sind selbst bei Erfolg wesentlich höher. Und der Gerichtsvollzieher kassiert einen satten Vorschuß für die zwangsweise Räumung, in der Regel mehrere hundert Euro pro Raum. Dazu kommt noch der Mietausfall, die nicht bezahlten Nebenkosten und eventuelle Schäden an der Wohnung.
Der Tip mit den "Engeln" ist gar nicht so schlecht. Im Mileu gibt es immer genug Typen, die gerade mal Kohle brauchen. Man sollte die aber kennen. Wenn man das mit "verbotener Eigenmacht" regelt, dann darf das maximal eine Stunde dauern, bis die Wohnung komplett leer ist. Wichtig ist es auch, einen Schein-Nachmieter zu haben, der nicht umfällt. Planung ist da extrem wichtig. Türschlösser werden sofort gewechselt und wenn möglich der Mietvertrag des Mieters sichergestellt. Ich arbeite da gerne mit Russen.
Und Vorsicht, es gibt auch unseriöse Inkassofirmen. "Moskau-Inkasso", bekannt aus Presse und TV, hat wahrscheinlich mehr Mitarbeiter im PR-Bereich, als im Außendienst. Und ist ein ganz legales, schlechtes Softie-Inkassobüro. Besser sind Leute, die auf Erfolgsbasis arbeiten. Da bleiben dann aber in der Regel nur noch 25% vom Betrag übrig. Die brauchen allerdings auch keinen Titel.
Es gibt aber auch genug Leute, die unverschuldet in Mietrückstand kommen. Oftmals reagieren die aus Scham nicht. Hier wären dann gebrochene Knochen oder abgeschnittene Finger völlig fehl am Platz. Da sollte man sich dann als Vermieter auch zu seiner sozialen Verantwortung bekennen und eine gemeinsame Lösung suchen. Auch wenn es unter Umständen eine Menge Geld kostet.
Frage: Vermietet ihr eigentlich alle ohne Kaution? Drei Monatsmieten sind doch schon mal ein kleiner Puffer. Und wer die bei Vertragsabschluß nicht bar auf den Tisch legt, der bekommt keinen Vertrag. Und diese Kaution wird nie auf den Namen des Mieters angelegt. Keine Verpfändung und kein Sperrkonto nutzt im Ernstfall was. Sparbuch auf den eigenen Namen und das bleibt im Besitz des Vermieters. Sichere Bank-Bürgschaften sind ebenfalls nicht einfach zu erhalten. Bei der banküblichen Bürgschaft kommt ihr ohne Gerichtsbeschluss nicht an das Geld, falls der Mieter nicht zustimmt.
Die Mitgliedschaft in einem Haus- und Grundbesitzerverein rentiert sich. Wenigstens die Rechtsberatung ist dann kostenlos, falls man den legalen Weg gehen will.
In Sachen Mietrecht ist Deutschland noch mehr eine Bananenrepublik, als in vielen anderen Bereichen.
Pikashu, dem solche Probleme bekannt sind
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Pikashu;338641
Frage: Vermietet ihr eigentlich alle ohne Kaution? Drei Monatsmieten sind doch schon mal ein kleiner Puffer. Und wer die bei Vertragsabschluß nicht bar auf den Tisch legt, der bekommt keinen Vertrag. Und diese Kaution wird [u schrieb:nie[/u] auf den Namen des Mieters angelegt. Keine Verpfändung und kein Sperrkonto nutzt im Ernstfall was. Sparbuch auf den eigenen Namen und das bleibt im Besitz des Vermieters. Sichere Bank-Bürgschaften sind ebenfalls nicht einfach zu erhalten. Bei der banküblichen Bürgschaft kommt ihr ohne Gerichtsbeschluss nicht an das Geld, falls der Mieter nicht zustimmt. Aus Sicht des ehrlichen Mieters und gemäß der Gesetzgebung geht das so nicht.
Die Kaution muss erst bei Schlüssel Übergabe vollständig "da" sein. Wer seinem Vermieter Bargeld hinlegt ist selber schuld wenn er das nie oder nur nach Auseinandersetzungen wieder sieht. Die Kaution gehört dem Mieter und muss auf seinen Namen angelegt werden - der Vermieter darf das Buch behalten. Bei Beträgen von 3000 Euro würde ich da schon drauf achten (ich ziehe nicht in Wohnungen ein wo der Vermiete sich nicht auch um meine rechtliche Sicherheit sorgt). Es könnte also sein das schlechte Mietkonditionen Leute anzieht die keine andere Wahl haben  dann ist der ärger Hausgemacht.
Gruß
lw
Es ist einfacher um Vergebung zu bitten als eine Genehmigung zu bekommen.
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Bei Abschluß des Vertrages gibt es bei mir auch immer die Wohnungschlüssel. Außerdem hat der Mieter ja dann auch eine vertragliche Sicherheit und ich eine vertragliche Verpflichtung und umgekehrt.
Die rechtliche Seite sieht aber noch schlimmer aus, als lw sie beschrieben hat:
Der Mieter kann die Kaution in drei Monatsraten bezahlen! Aber wenn er schon eingezogen ist, dann ist das Nichtbezahlen der Kaution kein Kündigungsgrund. Außerdem ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen (was in der BRD nicht möglich ist). Die Kaution muss bei Privatwohnungen verzinst werden.
Aber die Kaution muss nicht auf den Namen des Mieters angelegt werden. Das ist nicht richtig, lw. Übrigens nutzt das einbehaltene Sparbuch dem Vermieter gar nichts, da der Mieter nur bei seiner Bank den Verlust des Sparbuches melden müsste, um sofort ein neues Sparbuch ausgestellt und ausgehändigt zu bekommen. Die Kaution soll dem Vermieter als Sicherheit dienen. Das ist nicht mehr gewährleistet, wenn der Mieter die Möglichkeit zur Einrede hat. Wenn ich erst vor Gericht gehen muß, um mein Geld zu bekommen, dann brauche ich auch keine Kaution.
Im Regelfall ist ja auch beim Vermieter etwas zu holen, denn eine Immobilie läßt sich, wie der Name schon sagt, nicht so leicht von der Stelle bewegen. Was für das Eigentum des Mieters nicht gilt. Ich denke, da dient die Kaution auch als Risikominderung. Zumal die Mieter in der wesentlich besseren Rechtsposition ist.
Aber das Problem sind nicht die normalen Mieter und Vermieter. Das Problem sind die schwarzen Schafe, die es auf beiden Seiten gibt. Und dazu kommt eine weltfremde Rechtsprechung. Gegen Mietnomaden hilft wenig, denn bei Verfahrensdauern von 12 Monaten deckt auch die Kaution nicht den Verlust.
Jeder sollte sich vor dem Abschluß eines Mietvertrages beraten lassen. Anwälte und Mieter- bzw. Vermietervereine bieten solche Möglichkeiten. Man bindet sich schließlich für eine lange Zeit mit erheblichen Kosten. Das sollte immer wohl überlegt geschehen.
Gruß
Pikashu
Hat einer von Euch schon Erfahrungen mit einem "guten" Inkassobüro gemacht und wie ist deren Anschrift (ggf auch per PN).
Ich habe nämlich einige vollstreckbare Titel bei mir liegen, bei denen mir der Gerichtsvollzieher noch immer eine fruchtlose Pfändung zurückschickt.
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Von Inkassobüros rate ich ab, denn das ist - wenn es zum unvermeidlichen Rechtsstreit kommt - teurer, als die direkte Beauftragung eines Anwalts. Das Inkassobüro liquidiert nämlich zunächst gegenüber dem Kunden, dann schaltet es notgedrungen den Anwalt ein und der liquidiert natürlich abermals. Und Inkassokosten spricht in dem dann folgenden Rechtsstreit kaum ein Gericht zu; lediglich einige Quetschengerichte in den neuen Ländern erachten Inkassokosten für erstattungsfähig. Also zahlt man das Inkassobüro und den RA.
Außerdem: Was soll das Inkassobüro ausrichten? Ein Mahnbeschied richtet sich immer nur auf eine Geldforderung, die dringend gebotene Räumungsklage muss ehedem durch einen Anwalt gefertigt werden, das kann ein Inkassobüro gar nicht. Und da unser Mietrecht immer komplizierter wird, sollte man am besten gleich zu einem Fachanwalt für Wohnungseigentums- und Mietrecht gehen; die Jungs sind spezialisiert auf solche Sachen.
Was indes stimmt, ist die in diesen Fällen immer gegebene Gefahr, dass man letztlich auf seinen Kosten sitzen bleibt. Aber irgendwann muss die Bude ja wieder frei und damit vermietbar werden, also bleibt einem als Vermieter leider nichts anderes übrig.
Konsequenz: Gar nicht mehr vermieten oder ALG II-Bezieher als Mieter, damit die Arbeitsagentur zahlt. Dann kommen die Flocken wenigstens pünktlich.
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pommery64 schrieb:Konsequenz: Gar nicht mehr vermieten oder ALG II-Bezieher als Mieter, damit die Arbeitsagentur zahlt. Dann kommen die Flocken wenigstens pünktlich.
Stimmt nur bedingt: Der ALG2-Empfänger erhält zwei Zahlungen auf sein eigenes Konto:
1.) Das ALG 2 zum Lebensunterhalt, i.d.R. von der Agentur für Arbeit oder ARGE sowie
2.) das angemessene Wohngeld (Kosten der Unterkunft KdU, für "angemessene Kaltmiete" (i. d. R. weniger als die tatsächliche Miete) sowie für Heizung und Warmwasser, nicht jedoch für andere Nebenkosten -wie Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Hausmeister etc. - von der zuständigen Behörde, z. b. dem Landratsamt. Von diesem Gesamteinkommen muss er dann die Gesamtmiete inkl. aller NK-Vorauszahlungen an den Vermieter überweisen.
Rechenbeipiel:
Regelsatz ALG 2 für Alleinstehenden: 351,- € bundesweit
KdU, regional unterschiedlich z.B. 345,- € im Rhein-Neckar-Kreis
Tatsächliche Gesamtmiete: 430,- €
Somit bleiben zum Leben: 351 € + 345 € - 430 € = 266,- € pro Monat
Der ALG2-Empfänger kann zwar die Behörde anweisen, die KdU direkt an den Vermieter zu überweisen, kann aber jederzeit von dieser Vereinbarung zurücktreten. Daher gibt es keine Garantie, dass das Geld automatisch beim Vermieter ankommt.
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...wußte gar nicht, daß unter uns Hurengängern so viele Immobillienbesitzer- und Vermieter gibt.
Dachte immer, so etwas diene der Alterssicherung, und nicht nur zum Verhuren... 
Ich denke, das artet gerade alles ein wenig aus.
Wenn man sich so viel Sorgen macht, dann am Besten die Wohnung verkaufen, und das Geld solide anlegen. Dann hat man keinen Ärger mehr mit Mietern.
Ich meine das jetzt nicht böse. Ist nur ein Vorschlag.
Denn ich kenne auch die andere Seite. Ich bin stinknormaler Mieter, zahle immer pünktlich und bin stubenrein.
Dennoch haben sich meine (Amateur-)Vermieter manchmal Dinge erlaubt, die einem den Hut hochgehen ließen. (siehe dazu mein Bericht weiter oben)
Ich verweise auch auf die aktuelle "Stern"-Ausgabe (Titelstory).
Einiges, was da drin steht, habe ich -ohne Flachs- schon erlebt.
Nix für ungut,
euer Pb
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Zitat:pandabär;338745]...wußte gar nicht, daß unter uns Hurengängern so viele Immobillienbesitzer- und Vermieter gibt.
Dachte immer, so etwas diene der Alterssicherung, und nicht nur zum Verhuren...  
Nix für ungut,
euer Pb
Wie willst Du denn bei den Preisen die Damen Deiner Wahl bezahlen? Da ist es nur natürlich, dass man sich vorher durch Sparen oder Erben eine renditefreudige Immobilie anschafft.
Auf jeden Fall finde ich es gut, und das allgemeine Interesse zeigt doch auch, dass außer der Vögelei noch jede Menge Info-Bedarf hier vorhanden ist, dass ein solches Forum nebenbei auch noch leisten kann!
Natürlich muss die Kohle stimmen
Knallerkalle
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Glücklich sind die Zikaden,
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Knallerkalle schrieb:Auf jeden Fall finde ich es gut, und das allgemeine Interesse zeigt doch auch, dass außer der Vögelei noch jede Menge Info-Bedarf hier vorhanden ist, dass ein solches Forum nebenbei auch noch leisten kann!
Natürlich muss die Kohle stimmen
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Da stimme ich dir allerdings zu !
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Mal wieder hochhol den Thread.
Hab das nun ebenfalls im Bekanntenkreis erlebt.Unglaublich,was da abging.Der Nomade war Sozialhilfeemfänger,der hat sein Wohngeld selbst kassiert und keine Miete oder Nebenkosten beglichen.
Jede Aktion des vermieters wurde von einer Aktion des Sozialamtes !gekontert.Die haben den unterstützt mit lustigen Briefen.Klar,solange der woanders die Miete prellt,haben die den vom Hals.
War ein hartes Stück Arbeit,bis der draussen war.
Ich weiss,dass jeder mal in Schwierigkeiten kommen kann,aber ich bin mir sicher,dass es viele dieser Leute gibt,die zahlen könnten.
Ich bin sicher,dass eine Betrugsanzeige etwas bringt (bin kein Jurist).Da müsste doch eine Überprüfung der Vermögensverhältnisse möglich sein.Sollte genügen Geld zum zahlen der Ausstände da sein,ist nach meinem laienhaften Dafürhalten der Tatbestand des Betruges erfüllt.Ein Staatsanwalt sollte das doch veranlassen können.
Die Engel / Russenmethode ist risikobehaftet.Wenn das rauskommt,ist eniges angesagt.Die Jungs müssen schon professionell und spurenfrei arbeiten.Wenn die den zurichten wie Frankenstein,wirds schwierig.
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Bei mir ist die Rechtslage klar:
- kein Hund
- keine Katze
- kein Mieter
- keine Schwiegermutter.
Basta. Metallfan
Beständig ist nur der Wandel.
OBI schrieb:Und das wäre nicht mal ungesetzlich..... doch das wäre ungsetzlich, ich wundere mich langsam wo manche ihre weisheit hernehmen.
stell die heizung,wasser oder strom ab und du handelst dir eine anzeige wegen nötigung einselbst wenn er keine nebenkosten bezahlt.
so ist LEIDER die rechtslage in unserem land, vom gefühl her würde ich das auch machen , kenne aber jemand der genau das gemacht hat und es hat ihn gleich mal 1200 euro strafe gekostet wegen nötigung und die heizung war nach einer std. wieder an, weil der mieter im kalten sass mit zwei kindern und die polizei angerufen hat.
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Zitat:hurengänger;357314]doch das wäre ungsetzlich, ich wundere mich langsam wo manche ihre weisheit hernehmen.
stell die heizung,wasser oder strom ab und du handelst dir eine anzeige wegen nötigung einselbst wenn er keine nebenkosten bezahlt.
ANZEIGE ?? Natürlich nicht, denn das bewegt sich überhaupt nicht in einem strafrechtlichen Rahmen - und Nötigung schon gar nicht! Also, wenn man keine Ahnung hat, lieber zweimal nachdenken!! Es ist nicht entscheidend, was jeder von uns gerne möchte, sondern wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind!
Heizung abstellen? Der Miet(Nomade) könnte dies im Rahmen einer sofortigen zivilrechtlichen Klärung und einer dann vielleicht Einstweiligen Verfügung versuchen, dies schnell rückgängig zu machen, so dass z.B. die Heizung wieder läuft.
Allerdings würde ich als Vermieter nicht versuchen, die Mietrückstände mit Hilfe einer (plötzlich) nicht funktionierenden Heizung oder gar mit einigen Leute von der Russen-Mafia, was immer das auch ist (???) durchzusetzen, dann lieber trotz verlorenem Geldes eine Räumungsklage durchsetzen ..... da kann man sich wirklich einen kloppen, wenn der Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung und dem Möbelwagen anrückt!
Knallerkalle
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Hat jemand eine Ahnung, ob man die langwierige Räumungsklage mit einer Kündigung auf Eigenbedarf verkürzen kann? Dann müsste ja die Kündigungsfrist des Mietvertrages gelten und nach 3 Monaten wäre die Sache gelaufen.
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Kannst vergessen .. Bei Deinem Denkansatz gehst Du davon aus, dass der Mietnomade dann auch geht, wenn Du ihm kündigst.
Wenn Du wegen Eigenbedarf kündigst (den Du u.U. nachweisen musst), gilt zunächst die normale Kündigungsfrist.
Erhebt er Widerspruch, dauert das Ganze von vorn.
Am Ende könnte dann eine Räumungsklage rauskommen ... Du verkürzt dadurch eigentlich gar nix.
Das Beste ist, der Mieter zahlt gar nix, da haste nach zwei Monatsmieten Verzug Deinen unbestrittenen Grund zur fristlosen Kündigung
"Manche Leute kaufen sich von dem Geld, das sie nicht haben, Sachen,die sie nicht brauchen, um Leuten zu imponieren, die sie nicht mögen."
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21.11.2008, 11:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.11.2008, 11:21 von tylerdurden.)
Knallerkalle schrieb:
Heizung abstellen? Der Miet(Nomade) könnte dies im Rahmen einer sofortigen zivilrechtlichen Klärung und einer dann vielleicht Einstweiligen Verfügung versuchen, dies schnell rückgängig zu machen, so dass z.B. die Heizung wieder läuft.
Da hast Du (leider) recht.
1.) kann er mit `ner einstweiligen Verfügung kommen
2.) kann er solche Dinge als Vorwand für Mietkürzungen nehmen, auch wenn er nie vor hatte, tasächlich die volle Miete zu zahlen
Knallerkalle schrieb:Allerdings würde ich als Vermieter nicht versuchen, die Mietrückstände mit Hilfe einer (plötzlich) nicht funktionierenden Heizung oder gar mit einigen Leute von der Russen-Mafia, was immer das auch ist (???) durchzusetzen, dann lieber trotz verlorenem Geldes eine Räumungsklage durchsetzen ..... da kann man sich wirklich einen kloppen, wenn der Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung und dem Möbelwagen anrückt!
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Auch das muss ich zähneknirschend bejahen.
Man muss gerade im Mietrecht unterscheiden zwischen RechtsLAGE und RechtsEMPFINDEN.
Mein Rechtsempfinden ist folgendes : ich stelle eine ordnungsgemäße Wohnung zur Verfügung, diese ist mein Eigentum und wer mein Eigentum nutzen will, der muss einen Mietzins X dafür zahlen.
Die Rahmenbedingungen sind beiden Parteien bei Vertragsunterzeichnung bekannt.
Dem Mieter wird jedoch von staatlicher Seite Dummheit und Leseschwäche attestiert, so dass Formulierungen in einem Mietvertrag plötzlich nichtig sind, Preise im Vergleich zum Mietspiegel angeblich zu hoch und Tiere zu klein.
Wenn ich einen Altbau saniere, Wohnungen neu schaffe und zu einem Mieter sage : "pass auf .. Du kannst die Wohnung haben, aber ich will sie genau so zurück .. also renoviert und gestrichen ... außerdem kostet die xx Euro und ich will weder Hunde noch Katzen drin", dann sind das MEINE Bedingungen. Wenn der Vermieter sagt "ok, kein Problem", dann frag ich mich, wer im Nachhinein das Recht hat, mir zu sagen, dass ich so nicht über mein Eigentum bestimmen kann ???
Aber leider ist GENAU SO die Rechtslage.
Dass Vermieter irgend wann mit den Nerven runter sind und sich bei einer solchen Verarsche und Schädigung irgendwann unrechtmäßiger Mittel bedienen, liegt in der Natuir der Sache.
Ich selbst bin morgens mit Mordgedanken aus dem Schlaf gerissen worden.
Es bedarf einiger Beherrschtheit, immer den rechtmäßigen Weg zu gehen. Als Dank dafür erhält man von Staat Steine in den Weg und Kosten aufgebrummt.
Nicht selten habe ich in der Zeit gehört : "Alter .. fahr in Urlaub und gib uns den Schlüssel .. wir stürmen die Bude und schmeißen ihn raus, Du hast nix damit zu tun"
Ich hätte es zu gerne gesehen, aber es wäre doch auf mich zurück gefallen und ich wollte nicht noch mehr Ärger.
Wie es der Zufall jedoch wollte, hatte ich dann Mittel und Wege, ihm das Leben zur Hölle zu machen, so dass er irgendwann raus ist.
Wie die Wohnung aussah, brauche ich wohl keinem zu sage
Wenn zwei erwachsene Menschen einen vertrag schließen, sollte Wenn nicht, dann
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Als das Europa-Viertel in Wiesbaden entstand (muss so ca. 6-8 Jahre her sein) hatte ich mit bisserl Eigenkapital + Kredit (sollte über die Mieter finanziert werden) 2 ETWs gekauft. Sobald beide bezahlt waren, war geplant das ich dort selber in eine einziehe.
Ende vom Lied: ein Mietnomade hat mir alles versaut und ich habe am Ende keine Wohnung behalten können und fast das komplette Eigenkapital verloren.
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