Nachrichten & Presse zum Thema
Ich reiche mal die Quelle zu dem, was Puff Daddy sagte, nach:

https://www.crazy-sexy-mainz.com/

Tatsächlich öffnet das Laufhaus. Andererseits bleiben Bordelle in RLP bis 31.10. untersagt (s.o.). Nicht dass mich die Verlängerung wundern würde, schließlich gehört es bei dem Thema zum guten Ton, dass die Gerichte die Verordnung kippen müssen statt es direkt wieder zu erlauben. Keine Ahnung, was das soll - vielleicht soll so eine funktionierende Gewaltenteilung zur Schau gestellt werden? Nach dem Motto: Sollen sich Richter damit die Hände schmutzig machen, die weniger im Rampenlicht stehen als Politiker im Parlament? Wer weiß.

Wie dem auch sei - der Widerspruch zwischen dem wiedereröffneten Laufhaus und der Verordnung wundert mich doch etwas.
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(11.09.2020, 17:22)HMueller schrieb: Ich reiche mal die Quelle zu dem, was Puff Daddy sagte, nach:

https://www.crazy-sexy-mainz.com/

Wie dem auch sei - der Widerspruch zwischen dem wiedereröffneten Laufhaus und der Verordnung wundert mich doch etwas.
Die Öffnung am 16. September ist ein Gerücht, das seit Dienstag kursiert. Das erste Mal habe ich von ihm hier davon gehört:

https://prostitution2020.online/schutzge...ste-woche/

Im übrigen hat RLP die VO nach BW-Vorbild und der Rechtsprechung des OVG Koblenz konkretisiert, somit also eine Öffnung per Beschluss erschwert.
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Also meines Wissen nach wird das Crazy Sexy sowieso am 31.12.2020 endgültig schließen.
https://merkurist.de/mainz/bordell-wie-g...weiter_0Cw
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Mittlerweile ist der Eröffnungs-Hinweis schon wieder verschwunden. Sagt aber einiges über das Management aus, wenn auf Basis von Gerüchten Wiedereröffnungen angekündigt werden.
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Wie die BILD berichtet, stehen derzeit über 100 Frauen im BHV und der Gesundheitsdezernent wundert sich...

https://www.bild.de/regional/frankfurt/f....bild.html


Was haben die Regierenden gedacht?! Dass sich die Sexworkerinnen in Luft auflösen, wenn man ihnen die (sauberen und sicheren) Arbeitsgrundlagen entzieht?!

Wir sehen uns im Puff!

Nomad
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(14.09.2020, 08:14)nomad schrieb: Was haben die Regierenden gedacht?! Dass sich die Sexworkerinnen in Luft auflösen, wenn man ihnen die (sauberen und sicheren) Arbeitsgrundlagen entzieht?!

Ja, natürlich - und jeder, der was anderes denkt, wählt bestimmt die AfD und findet Trump gut! Letztendlich ist es ja schlimm genug, dass die Gunst der Stunde nicht gleich für ein Totalverbot, genutzt wurde.
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Die Corona-Zäsur hätte eine Chance geboten, das böse Geschäft der Prostitution grundsätzlich infrage zu stellen, meint WELT-Autorin Susanne Gaschke

Leider (oder zum Glück) hinter der Bezahlschranke. Trotzdem macht der Artikel deutlich, dass die Männerhassenden-Pay6-Gegnerinnen so schnell nicht aufgeben!

TT
Treppensteigen lohnt nicht mehr, wenn die Börse völlig leer Dodgy 
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https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-...z-100.html

Hoffen wir mal, dass auch hier die Gerichte endlich mal ein Einsehen haben.
Alter Wein und junge Weiber sind die besten Zeitvertreiber.
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Zu Niedersachsen ab heute:

"Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes in einer Prostitutionsstätte nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 ProstSchG oder in einem Prostitutionsfahrzeug nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 ProstSchG ist zulässig, wenn 1. die Nutzung einer Prostitutionsstätte oder eines Prostitutionsfahrzeugs durch Prostituierte sowie Kundinnen und Kunden nur nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung erfolgt, [...]" Niedersächsische Corona-Verordnung ab 12.09.2020

WhatsApp und sms geht also auch. Ist "elektronisch" und so ein Termin kann m.E. bspw. auch 20 Sekunden vor dem Inkrafttreten desselben vereinbart werden. Smile
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In RLP dürfen die Clubs nicht öffnen weil... 

"Begründung: In „Prostitutionsstätten, Prostitutionsfahrzeugen und bei Prostitutionsveranstaltungen“ träfen „in der Regel besonders viele Personen aufeinander“, wie Ministeriumssprecherin Stefanie Schneider auf Nachfrage des Trierischen Volksfreunds mitteilt."

https://www.volksfreund.de/region/trier-...d-53375489

RLP scheint die Landesregierung die Öffnung den Gerichten anzuvertrauen. Hier gibt man den Klägern ja schon fast die Stichworte, sowohl für das Verfahren als auch das Hygienekonzept. Gerade die Vermeidung einer solchen Vielzahl an Kontakten findet sich in allen Öffnungsbeschlüssen seit dem BayVGH, so auch jüngst (ähnlich) beim OVG Münster und im Norddeutschen-Modell. Ist natürlich auch ne Art. Man verliert einfach absichtlich.

Dazu spendiert die Redakteurin einen angemessen Kommentar:

https://www.volksfreund.de/region/trier-...d-53375553
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(14.09.2020, 08:14)nomad schrieb: Wie die BILD berichtet, stehen derzeit über 100 Frauen im BHV und der Gesundheitsdezernent wundert sich...

https://www.bild.de/regional/frankfurt/f....bild.html


Was haben die Regierenden gedacht?! Dass sich die Sexworkerinnen in Luft auflösen, wenn man ihnen die (sauberen und sicheren) Arbeitsgrundlagen entzieht?!

Wir sehen uns im Puff!

Nomad

Was hat sich Bild gedacht?
Ich war immer mal wieder im BHV in den letzten Wochen.
Da stehen einfach keine 100 Frauen.
Ich würde schätzen man sieht vll max 20-35 an einem Abend.
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Grundsätzlich muss es heißen: "Wie die Bild BEHAUPTET..."
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(15.09.2020, 17:57)morten schrieb: Grundsätzlich muss es heißen: "Wie die Bild BEHAUPTET..."

Wer sich in der Bildzeitung weiterbildet, trinkt auch Wodka, wenn er Durst hat...
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NRW ab 16.09.2020

Hygiene- und Infektionsschutzstandards:
1. Es dürfen nur Einzelkontakte angeboten werden. Andere Personen dürfen sich während der Erbringung der sexuellen
Dienstleistung nicht im Raum befinden
3. Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen ist in Prostitutionsstätten und -fahrzeugen gemäß § 2 Abs. 3 CoronaSchVO außer an Sitzplätzen in Aufenthaltsbereichen verpflichtend. Im Kontakt zwischen Kundinnen und Kunden sowie den Prostituierten ist das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen unabhängig vom Ort der sexuellen Dienstleistung ab der Kontaktaufnahme zwingend und konsequent geboten; § 2 Abs. 3 CoronaSchVO gilt entsprechend.
5. Die Prostituierten bzw. die Betreiberinnen und Betreiber eines Prostitutionsgewerbes haben die Kontaktdaten (Zeitpunkt des Kontaktes, Name, Adresse, Telefonnummer) der Kundinnen und Kunden zu erheben und vertraulich für 4 Wochen gemäß § 2a Abs. 1 CoronaSchVO aufzubewahren.
...

https://www.land.nrw/sites/default/files...assung.pdf

Die nachfolgenden Hygiene- und Infektionsschutzstandards gelten für die nach der CoronaSchVO NRW
zulässigen Angebote und Einrichtungen, soweit auf diese Anlage verwiesen wird.

https://www.land.nrw/sites/default/files...assung.pdf
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Rheinland-Pfalz | Prostitutionsvermittlung erlaubt

In einem Klageverfahren hat das Verwaltungsgericht Mainz im Beschluss vom 11. September 2020 festgestellt,
dass die Prostitutionsvermittlung nie verboten war.

https://www.6profis.de/branchennews/rhei...-2137.html
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Trierer Bordellbetreiber reicht Klage ein

Während in anderen Bundesländern Normenkontrollverfahren gegen die Corona-Verordnungen möglich sind, lässt die rheinland-pfälzische Rechtsordnung das nicht zu. Hier müssen einzelne Antragsteller für ihren jeweiligen Betrieb individuelle Klagen einreichen. Im Fall des Trierer Bordellbetreibers läuft beim Mainzer Verwaltungsgericht (VG) ein Eilverfahren, mit dem der Antragsteller vorläufigen Rechtsschutz für sein Etablissement Villa Venezia in Trierweiler erwirken will.

https://www.volksfreund.de/region/trier-...d-53375489
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"Wegen Aids gabs auch kein Prostitutionsverbot": Bordell-Boss zieht bitteres Corona-Fazit
https://www.focus.de/regional/hamburg/ha...33899.html
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https://www.focus.de/gesundheit/news/cor...33288.html

Prostitutionsstätten können ab sofort wieder öffnen.....
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„Öffnung der Bordelle“ Thema im Sozialausschuss des Hessischen Landtags

Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Yanki Pürsün, wird am Donnerstag,
den 17. September 2020, den „Offenen Brief“ von Doña Carmen e.V. an Ministerpräsident Bouffier im Sozialausschuss
des Hessischen Landtags zum Thema machen.

FDP-MdL Yanki Pürsün solidarisiert sich mit der Forderungen nach einer Öffnung der Bordelle in Hessen und anderswo...

https://www.donacarmen.de/oeffnung-der-b...-landtags/
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@tuebingen2000:
Ich versuche, das mal auf deutsch zu übersetzen: Diskutieren, debattieren und durchsprechen sind OK, etwas unternehmen aber nicht. Sollte passen, oder?
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