04.12.2014, 10:29
Eyn ieder kann so schreyben, wie er moecht. Die Missachtung des Duden ist kein Straftatbestand. Votze, statt Fotze zu schreiben ist legal, wenn auch in beiden Fällen vulgär. Sogar die Begriffe Glugscheyßer oder inhaltsfrey dürfen nach Gusto geschrieben werden.
Darüber hinaus, um diesen Thread nicht zu einer völligen off-topic-Rechtschreibdiskussion verkommen zu lassen...
Ich war kürzlich mal wieder bei Leonie und habe natürlich ein besonderes Augenmerk auf ihre Brüste gerichtet, wobei ich nichts ekliges finden konnte. Und ich schwöre, die Frau von den Zehen bis zum Scheitel abgesucht zu haben! Ganz im Gegenteil hatte ich (wieder einmal) eine wunderbare, halbe Stunde, mit einer Frau, die auf mich sehr attraktiv und sympathisch wirkt und darüber hinaus im Bett eine Granate ist. Vom Buttersäureanschlag ist übrigens absolut nichts mehr zu riechen.
Darüber hinaus, um diesen Thread nicht zu einer völligen off-topic-Rechtschreibdiskussion verkommen zu lassen...
Ich war kürzlich mal wieder bei Leonie und habe natürlich ein besonderes Augenmerk auf ihre Brüste gerichtet, wobei ich nichts ekliges finden konnte. Und ich schwöre, die Frau von den Zehen bis zum Scheitel abgesucht zu haben! Ganz im Gegenteil hatte ich (wieder einmal) eine wunderbare, halbe Stunde, mit einer Frau, die auf mich sehr attraktiv und sympathisch wirkt und darüber hinaus im Bett eine Granate ist. Vom Buttersäureanschlag ist übrigens absolut nichts mehr zu riechen.