Evtl. Akteneinträge der KK oder des Hausarztes, wenn sie in Sachen P6 Bescheid wissen
Frage 
Hallo,
da ich nun auch schon eine Weile im P6 Bereich unterwegs bin und, so wie es aussieht, auch bleibe, drängt sich ab und an der Vorsorge-/Untersuchungsgedanke auf. Gerade wenn nach einem Hurenbesuch irgendwas ziept Smile .
Nun macht es ja zum Beispiel bei einer Entzündung einen Unterschied, ob der Arzt weiß, dass bei gegebenen Symptomen z.B. auch Syphilis (oder ganz allgemein eben eine Geschlechtskrankheit) in Betracht kommen kann, oder nicht.
Daher müsste man eigentlich dem Hausarzt/Urologen/Hautarzt usw. immer die Info mitgeben, dass man zu Prostituierten geht, damit er weiß, wonach er suchen soll.

Was ich mich dabei aber frage: Findet dann irgendeine Einordnung seitens des Arztes bzw. der Krankenkasse oder Arbeitgeber statt, aus der ich mich evtl. nicht mehr befreien kann? Also irgendein Akteneintrag o.ä. der dann zu irgendwelchen (negativen) Konsequenzen führt?

Kennt sich da jemand von euch aus? IIRC, hatte ich hier im Forum nur mal gelesen, dass man wohl bei einem kostenlosen Aidstest beim Hausarzt in die „gefährdete Gruppe“ bei der KK kommt.
Auch würde mich interessieren, ob der Arzt mit der Info „Freier“ dann irgendwie sein Verhalten gegenüber euch geändert hat.

Besten Dank und all Zeit gute Fahrt,
Piet
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Smile 
(19.01.2011, 19:47)Piet schrieb: ... Auch würde mich interessieren, ob der Arzt mit der Info „Freier“ dann irgendwie sein Verhalten gegenüber euch geändert hat.

Hat er! Er läßt sich von mir Tipps zu Nutten geben und versorgt mich mit den kostenlosen Probepackungen von Viagra und Co.

Ein Joint Venture zweier Profis ...


Ich würde Dir anonyme Vorsoge-Tests empfehlen, falls Du da wirklich Bedenken hast. Ich verstehe aber nicht, wie bei Dir etwas "ziepen" kann, da Du doch, nach Deinen Einlassungen bei der AO-Diskussion, sowas von besorgt und vorsichtig bist. Oder haben wir nun das bakteriologische Ergebnis (D)einer Wandlung vom Paulus zum Saulus vorliegen?

Gruß
Pikashu Grübel
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#3
Hallo Piet,
Diene Fragen kann ich wie folgt beantworten, da ich schon lange Jahre als Urologe niedergelassen bin und entsprechend mit diesen DIngen zu tun habe. AUßer bei einer meldepflichtigen Krankheit wie der Syphillis, die allerdings sehr selten ist und an das Gesundheitsamt gemeldet werden muß, erfolgt bei den STD ( sexual transmitted diseases) keine Meldung an Irgenjemanden. Meist handelt es sich heutzutage um Infekte mit Chlamydien oder Mycoplasmen, die man sich im Gegensatz zu Tripper oder Syphillis auch schon mal ohne Verkehr in einem schönen warmen Whirl-Pool holen kann.
Ich frage dann die Patienten nach suspektem GV, dan man ja nicht nur durch
P6 habe kann, Infektursache kann auch der unverbindliche One-Night Stand nach dem Disco Abend sein. Also, keine Sorgen ob irgendwelcher Nachteile,
mit Ausnahme des oben gesagten unterliegt die Ärzteschaft zudem einer
Schweigepflicht.
Weiterhin viel Spaß
Miphisto, der es auch mal gerne krachen läßt
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@miphisto: Dann hätte ich da direkt mal eine Spezialfrage: Wer z.B. eine private Krankenversicherung abschließen will, muss ja die Erkrankungen der letzten 3 Jahre inkl. behandelndem Arzt angeben, wo die Versicherung dann auch beim Arzt nachfragt.

Was wird da alles weitergegeben? Konkrete Infos zu den Krankheiten oder nur oberflächliches Bla Bla in Richtung "2008 2 Infektionskrankheiten, auskuriert, keine Dauererkrankungen."?
Internet Explorer ist wie ungeschützter Geschlechtsverkehr: Alle sind aufgeklärt, was die Nachteile angeht und dennoch gibts noch Leute die da anderer Meinung sind.
(gefunden auf ibash.de)
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Wechselnde GV Partner müssen ja nicht immer Huren sein. Ich würde immer n One Night Stand angeben.

Gruß
lw
Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
(Henry Louis Mencken)
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(20.01.2011, 13:50)Lustwandel schrieb: Wechselnde GV Partner müssen ja nicht immer Huren sein. Ich würde immer n One Night Stand angeben.

Gruß
lw
Dem kann ich nur zustimmen, habe ich auch schon gemacht.
Was geht den Arzt denn mein Privatleben an und warum sollte ich ihm die Gelegenheit geben, mich evtl. moralisch zu verurteilen?

Bei der Angabe, man habe einen One-Night-Stand mit einer Disco-Bekanntschaft gehabt, sollte der Arzt letzendlich genauso nach STDs suchen, wie wenn man sagt, man habe Sex mit einer Prostituierten gehabt.

Einen AIDS-Test würde ich ohnehin immer anonym machen lassen, weil man so eben noch die Möglichkeit hat, sich im Falle eines positiven Tests versicherungstechnisch entsprechend abzusichern, da einem ja niemand beweisen kann, dass man schon wusste, dass man HIV-positiv ist.
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(20.01.2011, 13:09)my2cents schrieb: muss ja die Erkrankungen der letzten 3 Jahre inkl. behandelndem Arzt angeben, wo die Versicherung dann auch beim Arzt nachfragt.
Ne,ne ne.
Du must nur Sachen angeben die zum Zeitpunkt des Antrages noch relevant sind. Also Herzprobleme, Diabetes, Unfälle wie z.b. Kreuzbandriss usw.

Das Du schnupfen hattest musst Du nicht angeben.
Den Arzt muss Du ebenfalls nicht angeben, es kann sein das Du bei verheilten Verletzungen wie z.b. dem Kreuzbandriss einen Befund brauchst das der vollständig Therapiert wurde.

Die Angaben sind allerdings je nach Versicherung unterschiedlich. Einsicht in irgendwelche Akten bekommt die Versicherung sowieso nur mit Deinem Einverständnis - und da es Deine Akten sind kannst Du da immer nachlesen was drin steht. Der Arzt muss Dir ja jederzeit Akteneinsicht gewähren.

Gruß
lw
Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
(Henry Louis Mencken)
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Die meisten Versicherungen bestehen auf Entbindung der Schweigepflicht der Ärzte durch den Vers.nehmer. Sonst gibts keine Versicherung.

Und LW, um Deinen Vers.schutz nicht zu gefährden bzw. der Versicherung die Möglichkeit zu geben sich rauszumogeln, solltest Du penibel jeden Schnupfen und ausgeheilte Krankheiten im geforderten Zeitraum angeben. Sonst u.U. keine Leistung.
Thailand, Westafrica, Philippinen, Ostafrica ...
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(19.01.2011, 19:47)Piet schrieb: Was ich mich dabei aber frage: Findet dann irgendeine Einordnung seitens des Arztes bzw. der Krankenkasse oder Arbeitgeber statt, aus der ich mich evtl. nicht mehr befreien kann? Also irgendein Akteneintrag o.ä. der dann zu irgendwelchen (negativen) Konsequenzen führt?

Hallo Piet!
Grundsätzlich gilt ja die Schweigepflicht der Ärzte, insofern sollte hier keine Info zwischen Arzt und Arbeitgeber stattfinden. Ausnahmen bestätigen die Regel, im Zweifel sollte jedoch z.B. Schadensersatzklage möglich sein, Problem ist halt wie immer die Beweispflicht.

Innerhalb des Gesundheitswesen wird aber mit einem sog. ICD-10-Code gearbeitet. Dieser wird z.B. bei ärztichen Überweisungsformularen eingetragen, damit der übernehmende Arzt die Diagnose des überweisenden Arztes kennt. Diese Diagnose Schlüssel sind natürlich in den DV-Verfahren bei Arzt und Krankenkasse vorhanden.

Hier einige Links dazu:

http://www.payer.de/arztpatient/ICD10.htm
http://www.icd-code.de
http://de.wikipedia.org/wiki/Internation...tsprobleme

Im ICD-10 Code
Zitat:A50-A64 Infektionen, die vorwiegend durch Geschlechtsverkehr übertragen
werden
sollten demnach die Krankheiten eingeordnet sein, von denen Du sprichtst.

Beispiel:
Zitat:A50 - Syphilis connata

* A50.0 Floride konnatale Frühsyphilis
* A50.1 Latente konnatale Frühsyphilis
* A50.2 Konnatale Frühsyphilis, nicht näher bezeichnet
* A50.3 Konnatale spätsyphilitische Augenkrankheit
* A50.4 Konnatale spätauftretende Neurosyphilis [Juvenile Neurosyphilis]
* A50.5 Sonstige Formen der floriden konnatalen Spätsyphilis
* A50.6 Latente konnatale Spätsyphilis
* A50.7 Konnatale Spätsyphilis, nicht näher bezeichnet
* A50.9 Syphilis connata, nicht näher bezeichnet

Bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber ist dieser Code nicht eingedruckt, sehr wohl aber auf dem Exemplar/Durchschlag für die Krankenkasse.

carolusMAGNUS Cool
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Erkenntnisreiche Antworten. Danke.
Wenn sich alle Ärtze so verhalten wie miphisto, kann man ja ganz frei darüber reden. Ich hatte nur den Eindruck, dass der Facharzt sich damals meine Antwort auf "Haben sie wechselnde Geschlechtspartner" direkt ins System notiert hat. Hatte schon schiss, dass er sagt, er müßte die Partnerinnen auch sprechen Smile

Das mit dem ICD Code wußte ich auch nicht. Muss ich demnächst drauf achten.

Wenn man in einem kleinen Dorf wohnt, muss man leider aufpassen, wem man was sagt. Da liest die Arztassistentin einen entsprechenden Eintrag und das Getuschel im Dorf geht los Smile
Und beim Verhalten der heutigen Arbeitgeber sollte die Krankenakte sowieso so dünn wie möglich sein....
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Oder du nimmst die Artzthelferin gleich mit nach Hause. Wink
Ich war vor kurzem zu einem Belastungs-EKG für ein Tauglichkeitszeugnis beim Doc.
Die Artzthelferin war noch Azubine und durfte an mir die Sache mit den Elektroden üben.
Zwei schlagfertige Zeilen und dann erstmal die ganzen optik-trainierten Kiddies so richtig lang gemacht.
-> Gute Zeiten, Nudelsalat. Mehr darf ich aus altersgründen nicht schreiben...

Mit der neuen Versicherten-Karte können die Ärzte doch auch Texte in der Karte ablegen.
Und die wiederum kann dann der nächste Doc direkt lesen.
Von "ist ein notorischer Lügner/Hypochonder" bis hin zu "P6-Fan" oder "Diabetes" könnten die da alles reinschreiben, oder?
Ansonsten ist das aber natürlich eigentlich alles über die Schweigepflicht geregelt.
Bis auf die meldepflichtigen Sachen gibt es da wohl keinen Stress.
(Dieses Kommentarfeld hat nichts mit dem Ablegen von Protokollen/Ergebnissen/Röntgenbildern/... auf der Karte zu tun, soweit ich das mitbekommen habe.)

Ich lasse mich aber regelmäßig beim Doc checken, egal was da für Nachteile entstehen können.
Maximalversichert bin ich sowieso schon.
Und nachdem ich gesagt habe, dass es im Schnitt mehr als 5 Mädels pro Monat sind muss ich die Tests auch nicht zahlen.
(Ein Doc kann ja auch medizinisch nicht notwendige Sachen/Leistungen direkt mit dem Patienten privat abrechnen. Aber bei "so vielen" Mädels kann er monatliche Tests rechtfertigen.)
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