Gerichtsurteil - zu FO?
Frage 
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Zitat:Oralsex ohne Kondom - Puff-Chef vor Gericht

13.12.10 Innenstadt
München - Prostituierte, die im Münchner Sex-Club "Pascha" arbeiten wollen, müssen Oral-Sex ohne Kondom anbieten. Die Puff-Bosse mussten sich nun vor Gericht verantworten.

„Ständig wechselnde Schönheiten aus aller Welt versüßen Ihren Aufenthalt und verwöhnen Sie.“ So wirbt der Sex-Club „Pascha“ um Kundschaft. Dazu gehört auch Oralsex ohne Kondom. Das brachte drei Bosse vor Gericht – wegen Zuhälterei. Richter Robert Grain fand jedoch nichts Illegales: Er sprach die Angeklagten, darunter Betriebsleiter Leo E. (51), frei!

Huren, die im „Pascha“ arbeiten wollen, müssen für diese Art von Sex bereit sein. „Das ist Bestandteil des Vertrages“, so Leo E. „Das entspricht dem hohen Niveau unserer Dienstleistung“, wie er der tz nach dem Urteil erklärte. Doch seine Damen würden das alles freiwillig machen. Bei einer Prostituierten, die dazu gezwungen werde, hätte der Kunde kaum seinen Spaß, so Leo E. Und den soll der Freier haben: Schließlich gibt’s im Pascha eine Geld-zurück-Garantie.

Die Staatsanwaltschaft sieht das anders: Der Arbeitsvertrag zwinge die Damen zu Dingen, die sie eventuell nicht wollen. Das erfülle den Tatbestand der Zuhälterei. Nein, argumentierten die Verteidiger: „Die Damen haben das Recht, einen Gast abzulehnen.“ So sah es auch das Gericht: Freispruch! Leo E. freute sich: „Jetzt haben wir Rechtssicherheit!“

Von E. Unfried

Zur Information. Allerdings ging es hier nicht um die Hygieneverordnung. Angeklagt wurde wegen Zuhälterei.

Ob ein Verfahren wegen Verstoß gegen die HV genau so enden würde?
Entwickelt wurde der Sex für die Reproduktion. Aber er hat sich zum reinen Vergnügen verselbstständigt.
Christiaan Neethling Barnard
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Wenn man den Hebel bei der HV ansetzten möchte muss man aber die Hure anklagen (und einen passenden Beweis vorlegen). Dürfte viel Schwieriger werden.

So hat sich der Staatsanwalt aber keinen Gefallen getan - der Betreiber hat ja erwähnt das es nun für Ihn Rechtssicherheit gibt.
lw
Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
(Henry Louis Mencken)
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Die HV ist auch nur eine Verordnung. Ein Klage dagegen, falls erfolgreich, würde die Sache höchstwahrscheinlich kippen. Deshalb wird das Land Bayern da sehr vorsichtig sein. Während die Gesetze gegen Zuhälterei von diesem Urteil nicht beeinflusst werden. Was für ein Gericht war das? Rechtssicherheit ist in Deutschland stark vom Gericht abhängig. Ein Urteil eines AG bietet keine Rechtssicherheit. Interessant wird das erst vom OLG an aufwärts.

Gruß
Pikashu, der den bayerischen Kollegen die Daumen drückt
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