06.12.2020, 23:04
naja, "unnoetiges Herumfahren" ist genauso Gummi wie "Anlieger frei"...
Um zu gucken, ob die Wunschdienstleisterin nun endlich dort steht, ist das Fahren an sich schon erlaubt (je nach Sperrgebiet das Anbahnen nicht, aber das steht ja auf einem anderen Bussgeldbescheid)...
Um zu gucken, ob die Wunschdienstleisterin nun endlich dort steht, ist das Fahren an sich schon erlaubt (je nach Sperrgebiet das Anbahnen nicht, aber das steht ja auf einem anderen Bussgeldbescheid)...