17.05.2020, 09:53
"Falls die Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt erfolgt, besteht ein hohes Übertragungsrisiko mit dem Coronavirus. Außerdem ist die Nachverfolgung von Kunden in der Praxis schwerlich möglich. Da die Prostitution auch in Prostitutionsgewerbebetrieben im Sinne von § 2 Absatz 3 Prostituiertenschutzgesetz ausgeübt wird, sind sie zu schließen. Dort ist die Nachverfolgbarkeit von Kunden ebenfalls schwerlich möglich."
Quelle: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerp...orona.html
Schleswig-Holstein lockert ab morgen einige Bereiche und argumentiert so gegen die Öffnung von Bordellen und Clubs. Das Übertragungsrisiko sollte gering sein, da Kondome genutzt werden und es dadurch nicht viel "intimer" als eine Massage ist - die erlaubt ist. Küssen und lecken könnte man noch mit einbringen, aber selbst bei einer verschnupften Hure hab ich mich in der Vergangenheit nie angesteckt. Wenn die Besuchsliste das größte Hindernis ist, wäre ein Ende der Listenpflicht ein Lichtblick für unser Hobby. Gibt es schon Hinweise, wie lange die Listen zu führen sind? Die meisten Verordnungen gehen ja erst mal bis Anfang Juni.
Quelle: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerp...orona.html
Schleswig-Holstein lockert ab morgen einige Bereiche und argumentiert so gegen die Öffnung von Bordellen und Clubs. Das Übertragungsrisiko sollte gering sein, da Kondome genutzt werden und es dadurch nicht viel "intimer" als eine Massage ist - die erlaubt ist. Küssen und lecken könnte man noch mit einbringen, aber selbst bei einer verschnupften Hure hab ich mich in der Vergangenheit nie angesteckt. Wenn die Besuchsliste das größte Hindernis ist, wäre ein Ende der Listenpflicht ein Lichtblick für unser Hobby. Gibt es schon Hinweise, wie lange die Listen zu führen sind? Die meisten Verordnungen gehen ja erst mal bis Anfang Juni.