14.06.2020, 07:32
(13.06.2020, 22:19)saarjung schrieb: Was kann mir passieren, wenn ich zur Polizei gehe?
Beruflich bedingt kenne ich die Rechtslage: Die Abzockfotze hat einen klaren Betrug begangen. Sie hat sich eine Leistung bezahlen lassen und diese nicht erbracht!
Sexuelle Dienstleistungen sind zur Zeit gemäß Corona-Verordnung verboten. Dagegen hast Du aber nicht verstoßen, weil es ja schließlich überhaupt nicht zur Dienstleistung kam.
Verstöße gegen die Corona-Verordnung sind keine Straftaten, sondern Ordnungswidrigkeiten. Der Versuch einer Ordnungswidrigkeit ist straflos.
Es kann Dir also nichts passieren, wenn Du anzeigst.
Ich sehe aber ein anderes Problem, nämlich das der Identitätsfeststellung von Isabelle. Bestimmt hast Du nicht ihren wahren Namen, sondern nur ihren Künstlernamen, Handynummer und den Ort, wo das ganze stattfand. Ich wette, dass sie dort nciht gemeldet ist und sie nicht die Anschlussinhaberin der Handynummer ist. Über den Typen in der Wohnung wird die Polizei auch nicht weiterkommen.
Ich sehe es so, dass es eine Anzeige gegen unbekannt sein wird und das Luder sich der Strafe entziehen kann.