26.10.2008, 18:53
Zitat:Vyper;Dieses unnütze Hin- und Herfahren (mit dem Zusatz: Wenn andere belästigt werden), ist ein Verstoß nach § 30 Abs. 1 StVO und kostet, wenn er denn von einem Polizisten verfolgt wird, lt. Verwarnungskatalog genau 20 Teuro.
Ich bin seit vielen Jahren auf dem Straßenstrich FFM unterwegs und immer ohne Auto. Denn wer ständig im Kreis fährt, wird tatsächlich gerne mal von den Bullen angehalten, und das habe ich eben schon mal gesehen. Zu Fuß habe ich zwar auch schon zweimal mit denen zu tun gehabt (in zehn Jahren BHV-Erfahrung!), wenn ich mit Junkies im Schlepptau unterwegs war, aber trotz zynischer Kommentare meinerseits ist nie was passiert. Weil: Man unterhält sich ja nur mit einer alten Freundin. Ähm, deren Namen man grad vergessen hat.
Vyper, der den Charme des Viertels erleben will und nicht durch ein Autofenster sehen.
In diesem Fall hat die Polizei ein eingeschränktes Pflichtermessen und muss, wenn ein solcher Verstoß festgestellt wird, entsprechend einschreiten und zur Kasse bitten. Übrigens - wer dann die Haltezeichen missachtet, ist mit 50 EURO dran. Besser Auto erst mal stehen lassen oder?
Ficken kann mitunter teuer werden!
Knallerkalle
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Glücklich sind die Zikaden,
denn sie haben stumme Frauen!
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