Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung
(08.05.2017, 22:52)Fritz1 schrieb: Bzgl. des letzten Absatzes: Für die Anmeldung und Gesundheitsberatung gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. 1. 2018,
bis dahin haben die Gemeinden und Behörden noch Zeit um die Durchführung zu organisieren (der Gesetzgeber hat wohl
irgendwann gemerkt daß das zum ursprünglichen Stichtag 1. 7. noch nicht funktionieren wird)

Für die Kondompflicht gilt diese Übergangsfrist jedoch nicht!
Nun ja.
Nicht ganz richtig, weil das ja jede Kommune selbst regelt.  Die einen schaffen Regelungen in der Frist, die anderen nicht.

So, nun ist eine Prostituierte in Mannheim tätig. Der sagt man dort, du hast Zeit bis zum Jahresende.
Dann kommt sie nach Hamburg, dort sagt man ihr, bei uns gilt ab 01.07.2017. Alles klar ?

Sowas kann doch niemand nachvollziehen, normalerweise müsste diese Unordnung in der Durchsetzung von Ansprüchen gegen "Fehlverhalten" Probleme verursachen.
Da gibt es doch den Punkt der Rechtssicherheit. Wie will man diese schaffen ?
Es bedanken sich: limbo
Bis zum 31.  12. haben die Frauen Zeit sich anzumelden, die schon vor dem 1.7. tätig waren.

Frauen die nach dem 1. 7. die Tätigkeit neu beginnen wollen, haben sich vor Aufnahme der Tätigkeit anzumelden und alle Formalitäten erledigt  haben.

Für Neueinsteiger gilt keine Frist bis zum Jahresende.


Das gilt bundesweit.
Brave Mädchen rasieren die Beine, böse den Intimbereich!
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Ab 1.7. gilt die Kondompflicht usw., aber die Anmeldung des Gewerbes, Meldeadresse usw. für bereits werkelnde CDLs muss bis zum 31.12. erfolgen!

Neue Mädels müssen zum 1.7. das machen.

Wie Raubritter schrieb gilt das Bundesweit!
Clubpausen sind fürn Arsch Megalach
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Ein Grund mehr sich gegen das FO-Verbot sich zu wehren Big Grin


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Interessant finde ich auch § 18 (2) Absatz 7 wonach Prostitutionsstätten bzw. die Räume, die für sexuelle Dienstleistungen gentutz werden, nicht als Wohn- und Schlafraum genutzt werden dürfen. Wenn ich das richtig interpretiere, dürfte der Job für einige DL finanziell schwieriger werden, wenn für das Wohnen/Schlafen ein weiteres Zimmer gemietet werden muss.

Bei Prostitution in der eigenen Wohnung kriegt die DL das ja vielleicht noch hin. Kann das Zimmer, welches für die sexuellen Dienstleistungen genutzt wird, dann bei der Einkommensteuererklärung Weia steuerlich geltend gemacht werden (Arbeitszimmer) Verwirrt ....

Sind mit Prostitutionsstätten nur bordellähnliche Einrichtungen, Laufhäuser etc. gemeint? Oder jede Stätte, in der sexuelle Dienstleistungen angeboten werden?
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(14.05.2017, 09:31)no.66 schrieb: Sind mit Prostitutionsstätten nur bordellähnliche Einrichtungen, Laufhäuser etc. gemeint? Oder jede Stätte, in der sexuelle Dienstleistungen angeboten werden?

Sexuelle Dienstleistung = Prostitition! Daher gilt das Gesetz für alles was damit zu tun hat!!! Dodgy
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Hallo zusammen,

neben den Raumkosten sind Kondome, Reizwaesche, High Heels auch Betriebsausgaben.
Und natürlich die Abschreibung für das Bett.

LG
BornIn1980
Bin mal Gespannt ob man in der Zukunft dann ne Quittung/Bon mit Steuernummer usw bekommt nach dem Fick Megalach
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(14.05.2017, 09:31)no.66 schrieb: Interessant finde ich auch § 18 (2) Absatz 7 wonach Prostitutionsstätten bzw. die Räume, die für sexuelle Dienstleistungen gentutz werden, nicht als Wohn- und Schlafraum genutzt werden dürfen. Wenn ich das richtig interpretiere, dürfte der Job für einige DL finanziell schwieriger werden, wenn für das Wohnen/Schlafen ein weiteres Zimmer gemietet werden muss.

Ei, das wäre für manche Laufhäuser ja doof. Allerdings gibt es zumindest in Hannover ziemlichen Zimmerleerstand in einzelnen Häusern. Da werden sich die Betreiber bestimmt etwas einfallen lassen, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. DL und Betreiber werden sich sicher über die Preise einigen.
Prostitution ist zu einträglich, um sich gegenseitig zu schaden.
Aussehen ist nicht alles. Die Optik muss halt stimmen (Love Island)

Es bedanken sich: no.66
Oder die Preise für uns Kunden gehen nach oben! Nicht nur wegen vorstehendem Sachverhalt, sondern auch weil das Angebot an DL's insgesamt weniger wird.
Es bedanken sich: Bronto8
Ich rechne auch mit steigenden Preisen
- öfters Zuschläge für FO da ja illegal
- weniger SDL insbesondere in der unteren Mittelklasse (Wohnungspuffs u.ä.).

Im Vergleich zum westeuropäischen Ausland ist das Angebot und das Preisniveau ja noch immer ein feuchter Mad Traum; der kommerzielle GV ist das am besten funktionnierende Verkehrswesen in Deutschland. Hat vielleicht auch damit zu tun, dass das Verkehrsministerium dafür nicht zuständig ist.
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(15.05.2017, 15:23)no.66 schrieb: Oder die Preise für uns Kunden gehen nach oben! Nicht nur wegen vorstehendem Sachverhalt, sondern auch weil das Angebot an DL's insgesamt weniger wird.

Ich bin da eigentlich ganz entspannt. Es wird sich ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage einstellen. Dass es weniger Nutten geben wird, glaube ich auch nicht. Wäre ja das erste Mal in der Menschhitsgeschichte, dass die Prostitution zurückgeht. Lachen
Aussehen ist nicht alles. Die Optik muss halt stimmen (Love Island)

Die konkrete Ausführung des Gesetzes ist doch noch völlig unklar:
z. B. diejenigen DL, die in ihrem Laufhauszimmer auch wohnen ( und das tun einige) fliegen also zum 01.07. raus und müssen sich eine eigene Bleibe suchen?

Und wie wird das mit der Kondompflicht: bis 30.06. kann man als Kunde ganz legal FO buchen und ab 01.07. muss die DL dann sagen:"Sorry Schatz, das ist jetzt verboten!"
(15.05.2017, 17:39)Gurki schrieb: Und wie wird das mit der Kondompflicht: bis 30.06. kann man als Kunde  ganz legal FO buchen und ab 01.07. muss die DL dann sagen:"Sorry Schatz, das ist jetzt verboten!"

Genau und Du als Gast machst Dich strafbar, wenn Du ohne Kondom .......,
für die DL gibt es keine Strafe wenn sie ohne Kondom ........

Gruß Erlenking  Winke
Es bedanken sich: Gurki
Falsch, die SDLs werden bei FO und AO auch belangt (die Buße ist allerdings geringer als bei den Freiern).
Ohne das Tier in uns sind wir kastrierte Engel (Hermann Hesse)

Merkel muß weg!
Winke

Und FT  Blowjob  ist dann somit auch Geschichte  Verärgert  oder hab ich was falsch verstanden ?.......und wenn sich die CDL darauf einlässt gegen "saftigen" Aufpreis natürlich.......macht man sich auch noch erpressbar....nach dem Motto.....schatzi wenn du nicht für 2 Stunden bezahlst dann sag ich du hast mir gegen meinen Willen i.d. Mund gespritzt..... Mad ....na  Wein dann gute Nacht!......
Es bedanken sich: Bergtester,Marc1969
Wobei dann Aussage gegen Aussage steht... es sei denn der Klub hatte Kameras auf den Zimmern... Big Grin
Ohne das Tier in uns sind wir kastrierte Engel (Hermann Hesse)

Merkel muß weg!
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(15.05.2017, 20:51)Fritz1 schrieb: Falsch, die SDLs werden bei FO und AO auch belangt (die Buße ist allerdings geringer als bei den Freiern).

Hast du die dazu passende Passage des Gesetzestextes parat?
Meine Aussage ergab sich aus dem FAQ http://www.6profis.de/lp/prostschg/faq.php das wie folgt kommentiert:

Zitat:Kondompflicht
Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden. (inkl. Oral- und Analverkehr)

sowie:

Zitat:Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen können für Prostituierte u.a.mit einem

   Bußgeld jeweils bis 1.000.- €

geahndet werden.

Diese allgemeine Formulierung impliziert daß Prostutuierte (die ja ebenfalls zur Einhaltung der Kondompflicht verpflichtet sind),
bei einer Zuwiderhandlung ebenfalls mit Bußgeld belegt werden können.

Abweichend davon steht aber im ProstSchG in §32, Absatz 1:

Zitat:Verstöße gegen die Kondompflicht sind daher für Prostituierte nach diesem Gesetz nicht bußgeldbewehrt, jedoch
für  Kunden und Kundinnen. Für die von mancher Seite geäußerte Befürchtung, die Kondompflicht solle durch Einsatz
von „Scheinfreiern“ gegenüber Prostituierten mit Ordnungsmitteln durchgesetzt werden, ist damit kein Raum.

Also ist die FAQ in diesem Punkt leider ungenau, und Prostituierte sind entgegen meines ersten Eindrucks nach Lektüre der
FAQ anscheinend doch nicht bußgeldpflichtig bei Kondomverzicht.
Ohne das Tier in uns sind wir kastrierte Engel (Hermann Hesse)

Merkel muß weg!
"Verstöße gegen die Kondompflicht sind daher für Prostituierte nach diesem Gesetz nicht bußgeldbewehrt, jedoch für Kunden und Kundinnen."

Das hatte ich damals gefunden, also sind es nur die Kunden, die ein Bußgeld bezahlen müssten.

Die FAQ sind nicht von amtlicher Seite verfasst und anscheinend falsch.
Es bedanken sich: Cicassos