Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht!
Tja, ob Oralverkehr unter GV und damit die Kondompflicht fällt, wird wieder nicht klargestellt.

Stuart, hmm
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Die am 25.02.2014 vom Ministerrat des Saarlandes beschlossenen Gesetze treten nicht zeitgleich in Kraft. Der Werdegang eines neuen Gesetzes hier mal kurz erklärt: Nachdem der Ministerrat sich einig ist und ein Gesetz beschlossen hat, muss es ggf. noch formuliert werden und von jedem Minister unterschrieben werden. Ist dies geschehen, muss ein Gesetz öffentlich im Amtsblatt des Saarlandes verkündet werden. Dieses ist seit 2009 im Verkündungsportal des Saarlandes auch online einzusehen http://www.amtsblatt.saarland.de/jportal...erksl.psml Dort wird auch der Zeitpunkt verkündet ab wann die Verordnung in Kraft tritt.

Bisher ist lediglich in der Ausgabe 8 des Amtsblattes am vom 27.03.14 das Verbot der Prostitution in der Stadt Saarbrücken verkündet worden http://www.amtsblatt.saarland.de/jportal...signed.pdf
In der Presse, außer der BILD, wurden die neuen Gesetze oft in einen Topf geworfen und man konnte davon ausgehen, dass die Verordnungen alle am 01.04. in Kraft treten. Fakt ist jedoch, dass es sich hier um mindestens 3 verschiedene neue Gesetze handelt. Folgen wird also noch eine neue Verordnung zur Änderung des Polizeigesetzes sowie über die Kondompflicht und somit eine Änderung der Hygiene-Verordnung. Wen es also interessiert wann die noch folgenden Gesetzte in Kraft treten, einfach im Verkündugsportal nachschauen, aktueller geht nicht.
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#83
(05.04.2014, 07:57)saarboy123 schrieb: ... große Bedenken, dass eine Vielzahl der DL aus Osteuropa (insbesondere Bulgarien und Rumäninnen) überhaupt in der Lage sind, das zu lesen! Ich weiß nämlich, dass ein Großteil noch nie eine Schule von innen gesehen hat.

Der Informationsaustausch in der Szene funktioniert auch ohne Lese- und Schreibkenntnisse recht gut. Diese Erfahrung kann man in Bayern machen, wo die Mädels - auch wenn sie Analphabetinnen sind - wissen, dass das Blankficken verboten ist.
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Nun ja, es ist nicht ganz unwahrscheinlich, dass sich die ganzen Tagesschicht Aktivitäten des Strichs mit der Zeit irgendwo anders hin verlagern, entweder in eine andere Ortschaft, oder eher auf eine Landstraße, die nach Saarbrücken führt. An einem Ort wo dann, zumindest vorläufig (bis wieder neue Regelungen aufkommen), die jetzt in SB verbotenen Vergnügen, was immer man(n) darunter versteht, weiterlaufen. Halten wir also Augen und Ohren offen...

Ist es ja im Prinzip immer so: Regelungen unterbinden nie das, was sie verbieten wollen, sondern verlagern es nur nach anderswo, oder verschieben es ganz in den Untergrund. Zweck neuer Regelungen ist v. A. nur, dass die offiziellen, von unseren Steuergeldern bezahlten Behörden und Politiker ihre Existenz glauben damit rechtfertigen zu können, und zwar auf möglichst einfache und nicht zu anstrengende Weise.
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Ich denke zwar auch, dass viele von denen nicht lesen können aber es gibt da doch immer welche dabei die es dann erklären können.Die Polizei erklärt ja auch was es für Änderungen gibt.

Die neuen Uhrzeiten werden ja bis jetzt gut angenommen, also scheinen es doch wohl alle zu verstehen.
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#86
ja leider... heute mittag war wieder nichts los...
ab wie viel ort stehen denn welche im Deutschmühlental?
Wirklich erst ab 22h?
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#87
Vereinzelt stehen immer mal einige schon vor
22 Uhr da.
Das wird aber auch nicht mehr lange gutgehen.
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(05.04.2014, 14:03)mica-sb schrieb: Ich denke zwar auch, dass viele von denen nicht lesen können aber es gibt da doch immer welche dabei die es dann erklären können.Die Polizei erklärt ja auch was es für Änderungen gibt.

Die neuen Uhrzeiten werden ja bis jetzt gut angenommen, also scheinen es doch wohl alle zu verstehen.

Das ist ja echt herzerwärmend und wohltuend, so etwas zu hören! Das erfreut einen ja schon, und es wird wohl kaum eine Rede sein: auch wir Freier werden uns brav den neuen Regelungen beugen! Und, wenn’s so weitergeht, nicht allzu ferner Zukunft werden wir noch braver sein, und schön unserer eigenen Frau (oder unserer eigenen Hand...) treu bleiben müssen.Brav

Oder....etwa doch nicht??
https://www.youtube.com/watch?v=DQHAmbhcemo
„I like laws that give me something to break.“
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(06.04.2014, 17:19)CimMan65 schrieb: https://www.youtube.com/watch?v=DQHAmbhcemo
„I like laws that give me something to break.“

„Politics is showbiz for ugly people“ EEK
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#90
(05.04.2014, 09:40)Melanie Moon schrieb: Die am 25.02.2014 vom Ministerrat des Saarlandes beschlossenen Gesetze treten nicht zeitgleich in Kraft. Der Werdegang eines neuen Gesetzes hier mal kurz erklärt: Nachdem der Ministerrat sich einig ist und ein Gesetz beschlossen hat, muss es ggf. noch formuliert werden und von jedem Minister unterschrieben werden. Ist dies geschehen, muss ein Gesetz öffentlich im Amtsblatt des Saarlandes verkündet werden. Dieses ist seit 2009 im Verkündungsportal des Saarlandes auch online einzusehen http://www.amtsblatt.saarland.de/jportal...erksl.psml Dort wird auch der Zeitpunkt verkündet ab wann die Verordnung in Kraft tritt.

Bisher ist lediglich in der Ausgabe 8 des Amtsblattes am vom 27.03.14 das Verbot der Prostitution in der Stadt Saarbrücken verkündet worden http://www.amtsblatt.saarland.de/jportal...signed.pdf
In der Presse, außer der BILD, wurden die neuen Gesetze oft in einen Topf geworfen und man konnte davon ausgehen, dass die Verordnungen alle am 01.04. in Kraft treten. Fakt ist jedoch, dass es sich hier um mindestens 3 verschiedene neue Gesetze handelt. Folgen wird also noch eine neue Verordnung zur Änderung des Polizeigesetzes sowie über die Kondompflicht und somit eine Änderung der Hygiene-Verordnung. Wen es also interessiert wann die noch folgenden Gesetzte in Kraft treten, einfach im Verkündugsportal nachschauen, aktueller geht nicht.
Respekt und Hut ab - mal jemand, der nicht einfach schwätzt, vermutet oder eigene Meinung äußert, sondern sich schlau gemacht hat. Klitzekleine Unrichtigkeit, die aber bei unserer GroKo nicht entscheidend ist: Gesetz verabschiedet letztlich nicht der Ministerrat, sondern der Landtag
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(06.04.2014, 17:19)CimMan65 schrieb:
(05.04.2014, 14:03)mica-sb schrieb: ...Die neuen Uhrzeiten werden ja bis jetzt gut angenommen, also scheinen es doch wohl alle zu verstehen.

Das ist ja echt herzerwärmend und wohltuend, so etwas zu hören!...

Und, wenn’s so weitergeht, in nicht allzu ferner Zukunft werden wir noch braver sein, und schön unserer eigenen Frau (oder unserer eigenen Hand...) treu bleiben müssen.Brav

Hi CimMan,

gerade in dieser Angelegenheit musst Du überhaupt nichts. Auch nicht brav Deiner Holden treu bleiben. Geh halt fremd! Oder lass Dich scheiden wenn Du es nicht mehr mit ihr aushältst.

Übrigens: zu Deiner Logik des „wenn’s so weitergeht“ (ja wenn!) haben diese zwei Herren in echt herzerwärmend und wohltuender Weise alles Nötige gesagt:



Grüße, Elmar
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(06.04.2014, 21:43)Crash schrieb: Respekt und Hut ab - mal jemand, der nicht einfach schwätzt, vermutet oder eigene Meinung äußert, sondern sich schlau gemacht hat. Klitzekleine Unrichtigkeit, die aber bei unserer GroKo nicht entscheidend ist: Gesetz verabschiedet letztlich nicht der Ministerrat, sondern der Landtag

Dann ist alles unwirksam und es wird keine Kondomplicht geben. Das die sich aber auch nicht auskennen Böse Lachen
Scherz beiseite, in den Pressemitteilungen stand es so und auch unsere Annegret hat es auf fb gepostet https://www.facebook.com/Annegret.KrampK...5709197082
Es handelt sich hierbei genau genommen um eine Verordnung und Rechtsverordnungen werden nicht vom Landtag verabschiedet.

Mich wundert trotzdem, Echtheit der des hier geposteten und nicht gerade hochauflösenden Flyers vorausgesetzt, dass man sich auf den 01.06. mit der Kondompflicht festlegt, ohne das hierzu auch nur irgendwas veröffentlicht wurde.
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Hallo,

ich hatte letztens die seltene Möglichkeit der Pressekonferenz der Stadt beizuwohnen, die einen Tag vor Änderung der Sperrbezirksverordnung statt fand. Dort ging es auch um die Kondompflicht. Dort hat der Polizeivizechef des Saarlandes bekannt gegeben, dass sie die Kondompflicht nicht überprüfen werden, weil sie es nicht können. Das hat im Raum natürlich für Diskussionen gesorgt, aber dabei ist es geblieben.
Der von euch ansprochene Flyer unterscheidet sich noch in einem Punkt von der Veordnung. Laut Flyer dürfen die Huren auch nicht in den Bushaltestellen stehen. Auch das gibt die Verordnung nicht her. Es wird von der Polizei auch nicht durchgesetzt.
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Also so langsam nervt es mich, dass immer wieder blöde Bemerkungen in Richtung Flyer gemacht werden!

@Melanie moon: ob der Flyer jetzt hochauflösend ist oder nicht ist eigentlich egal, den Text habe ich ja davon abgeschrieben. Die Informationen die ich dazu gepostet hab stammen vom Flyer und teilweise von der Polizei.
Ich wollte hier einfach paar Sachen richtig stellen und hab es ganz gewiss nicht nötig mit Halbwahrheiten zu profilieren!
Den Flyer kann sich übrigens jeder Interessierte auf einer saarbrücker PolizeiDienststelle holen.
Das ist auch besser als irgendwelche unnötigen Diskussionen hier zu starten!!!
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@all

Nachdem ich jetzt auch so nen Flyer in Händen habe, kopier ich das dingens mal hier rein und hoffe, dass dann endlich Ruhe ist und jeder es selbst lesen kann.

Vorderseite:

[Bild: 9de2xbdo.jpg]



Rückseite:

[Bild: 88lztvql.jpg]


so long Matze Winke
immer alles im "Auge"..Cool    
"Wenn die Ausgangssperre bald vorbei ist, dann gehn wir direkt alle zusammen auf den Weihnachtsmarkt 202? nen Glühwein trinken".
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Interessant ist die Überschrift des Flyers.

Das bedeutet doch eigentlich, dass es nur um die Straßenprostitution geht.

Oder verstehe ich das jetzt völlig falsch??
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#97
Nee, die Kondompflicht betrift die ganze Prostituion im Saarland.
Bei dem anderen ging es nur um die neue Sperrbezirksverordnung.

Die Kondompflicht gilt dann allgemein, nicht nur auf der Strasse.
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Kontrolliert werden sollen nur Hinweisschildern in Bordellen http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufma...56,5260882

ich lach mich weg :-D
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(05.04.2014, 09:12)Stuart schrieb: Tja, ob Oralverkehr unter GV und damit die Kondompflicht fällt, wird wieder nicht klargestellt.

Die Formulierung ist "klarer" als in Bayern. Dodgy

Zitat:beim Beischlaf und bei beischlafähnlichen Handlungen

Was zählt eigentlich zu beischlafähnliche Handlungen?
Entwickelt wurde der Sex für die Reproduktion. Aber er hat sich zum reinen Vergnügen verselbstständigt.
Christiaan Neethling Barnard
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Smile 
Hab eben auch den Bericht gelesen den @nogger gepostet hat ....

ist doch wirklich lachhaft was die sich abhalten, als ob jemand
den Hinweis beachten würde .

Bin eher mal gespannt wie die Damen auf die Frage OV Ohne antworten wenns Geschäft eher mal schlecht läuft.
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