Alice Schwarzer - eine moralische Instanz der deutschen Presse?
(06.02.2014, 13:20)Stuart schrieb: https://twitter.com/J_Kachelmann/status/...0096381952

Stuart, Engel

Megalach Danke Wink

Viele Grüße Hazer, eigentlich nur schade, dass die Selbstanzeige rechtzeitig war Dodgy

http://www.focus.de/finanzen/steuern/mil...85600.html
Haben Sie noch Sex oder spielen Sie schon Golf ?
Beides ! Tiger Woods hat's doch vorgemacht Fuckin
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(06.02.2014, 15:21)Ole schrieb: Schon mal darueber nachgedacht, dass Frau Schwarzer euch alle fuer kriminelle Subjekte haelt? Sie meint nicht nur die Typen, die wissentlich eine minderjaehrige rumaenische Zwangsprostituierte buegeln, sie meint uns alle!!!

Sie spielt Lautsprecher, tingelt durch die Talkshows, promotet ihre Buecher und ihr Blatt. Das einzige was die Tante interessiert ist ihr Profit, mehr nicht.

Wie gesagt, in Augen dieser Person, seid ihr/ wir alle Kriminelle Subjekte.

Nun, sie ist die Hauptvertreterin des "hard core" Feminismus bei dem die Penetration, also der klassische Geschlechtsverkehr, bereits Gewalt gegen die Frau darstellt. Nach dieser Sichtweise drückt sich im Wunsch des Mannes, mit dem Penis eine Frau zu penetrieren, männliches Dominanzverhalten und das Streben nach Überlegenheit aus. Daher besteht zwischen einer Vergewaltigung und einvernehmlichem Beischlaf für eine Feministin auch nur ein gradueller Unterschied.

Also sind in ihren Augen vermutlich alle Männer mehr oder weniger "kriminelle Subjekte"...

Nur um mal zu verdeutlichen was für ein Denken diese Frau umtreibt, das könnte den jüngeren die sie vornehmlich als eher tantenhaften Talkshowdauergast kennen vielleicht nicht bewußt sein ...
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(06.02.2014, 15:21)Ole schrieb: Schon mal darueber nachgedacht, dass Frau Schwarzer euch alle fuer kriminelle Subjekte haelt?

Wie gesagt, in Augen dieser Person, seid ihr/ wir alle Kriminelle Subjekte.

Nach der Lex Schwarzer ja. Nach geltendem deutschen Recht nicht. Und das ist der Unterschied zu AS: SIe hat gegen das Gesetz verstossen. Ein Teil der Straftat ist verjährt, den anderen Teil hat sie (weil dem Staat momentan zusätzliche Einnahmen aus Selbstanzeigen wichtiger sind als Recht oder Gerechtigkeit) "abbezahlt".

Stuart, aus meiner Sicht ist AS die Kriminelle
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Hallo,
dann müsste AS ja eine alte Jungfrau sein Megalach
die vom Ficken keinen blassen Schimmer hat Weia
denn sie würde sich bestimmt nie mit
so einem kriminellen Subjekt wie einem Mann einlassen Wink
und wenn sie von tuten & blasen keine Ahnung hat,
sollte sie einfach mal die Fresse halten.
Ich würde mir wünschen sie bekäme
da mal ordentlich was drauf auf´s Maul Aufsmaul
Versuchungen sollte man nachgeben. Wer weiß, ob sie wiederkommen ! Dodgy
Oscar Wilde

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#45
(06.02.2014, 15:53)Fritz1 schrieb: Nun, sie ist die Hauptvertreterin des "hard core" Feminismus bei dem die Penetration, also der klassische Geschlechtsverkehr, bereits Gewalt gegen die Frau darstellt. Nach dieser Sichtweise drückt sich im Wunsch des Mannes, mit dem Penis eine Frau zu penetrieren, männliches Dominanzverhalten und das Streben nach Überlegenheit aus. Daher besteht zwischen einer Vergewaltigung und einvernehmlichem Beischlaf für eine Feministin auch nur ein gradueller Unterschied.

Diese Hardcore-Feministen verdrängen wohl immer, daß auch sie selbst einst das Ergebnis einer Penetration, eines sexuellen Aktes waren...Na sowas ! Idee
In diesem Zusammenhang tun mir ihre Eltern leid - was die sich wohl alles haben anhören müssen. Vor allem der arme Papa...Böser, böser Mann ! Dodgy

Es gab ja noch keine künstliche Befruchtung, oder so etwas.
Aber durch welche Körperöffnung der Mama sie wohl einst bei der Geburt geflutscht ist - diesen Gedanken behalte ich lieber mal für mich...will ja keine Anzeige wg. Beleidigung...
LMAA


Dieter Nuhr schrieb:Manchmal hat man sogar den Eindruck, für sie stelle der Mann als solches schon eine sexuelle Belästigung da, und deswegen gehöre dieser per se verboten.
Lachen

Mit A.S. ist es im Grunde wie bei unseren Politikern:
Da reden Leute von Dingen, von denen sie in der Praxis überhaupt keine Ahnung haben.
Verärgert

Na ja, sie selbst braucht sich ja keine Sorgen zu machen: Jeder Triebtäter im Stadtpark wird wohl nen großen Bogen um sie machen. Und im Notfall kann sie ja immer noch mit dem Gesicht verhüten...
Big Grin

Ich gönn ihr diesen Wirbel - und das lenkt hoffentlich auch von den leidigen Prostitutions-Verbots-Debatten ab...
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(06.02.2014, 10:00)nippellecker schrieb: vllt kommt findet noch einer raus, das die Schwarzer auch Puff hat, oder Anteile an einem Besitz

eher wahrscheinlich ist, das herauskommt, das sie außerhalb von BRD/CH weitere Milliönchen gebunkert hat (Caymans, etc.), die sie weiterhin "vergisst anzugeben", weil ja in dem entsprechenden Staat niemand steuerrelevante Informationen auf CD brennt...

Und falls das so sein sollte, dann wünsche ich ihr von ganzem Herzen, das der Teufel sie in der Hölle auf ganz kleiner Flamme gart.
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Der Artikel ist verdient. Wer tingelt denn seit Jahren von Talkshow zu Talkshow und verbreitet unbewiesene Behauptungen wie ein Marktschreier? Sie hat sich auf die Art zu einer Person des öffentlichen Interesses gemacht. Dass die Presse bei bekannt gewordenen Verfehlungen eben diese publiziert ist nun wirklich nichts ungewöhnliches. Damit musste sie rechnen.

Ihr Vorwurf bezüglich Verletzung des Steuergeheimnisses ist im übrigen nicht dem Spiegel zu machen, der die Information in die breite Masse getragen hat, sondern der/mjenigen, die/der die Informationen an die Presse weitergegeben hat. Diese Person hat letztendlich das Steuergeheimnis verletzt. Aber wie üblich wird auf den Überbringer der schlechten Nachricht eingedroschen. Klugen Menschen sei Dank haben wir noch so etwas wie Informantenschutz, sonst gäbe es keine Nachrichten wie diese mehr.

Amüsant finde ich, wie sich die Artikel in der Welt auf einmal gegen sie richten, gehört das Blatt doch zum Springer-Verlag mit dem sie seit Kachelmann eher positive Verbindungen unterhielt, was sich auch in den Artikeln niederschlug.
Internet Explorer ist wie ungeschützter Geschlechtsverkehr: Alle sind aufgeklärt, was die Nachteile angeht und dennoch gibts noch Leute die da anderer Meinung sind.
(gefunden auf ibash.de)
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Genug aufgeregt über die Olle, jetzt darf gelacht werden.
Podcast von Fritz Eckenga (aus der WDR Kabarett Reihe), mit ein paar schönen Spitzen in Richtung AS:

"Eckengas Elektropost" für Alice Schwarzer © WDR 2014

Gruß,
Wanker (ist beim WDR etwas schwer zu verlinken, daher die alternative Verlinkung mit CastRoller)
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Vielleicht kommt noch mehr raus

http://www.tagesschau.de/inland/alice-schwarzer102.html
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Und noch einen Gute-Nacht-Geschichte zum Schmunzeln (also wieder ein Rechtsanwalt, der in seinem Blog die Schwarzergeld-Affäre auf's Korn nimmt).

Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig schrieb:Moral ist wichtig. Muss man doppelt haben.

Wer über lange Jahre hinweg den ultimativen Moralapostel (m/w) gegeben hat, für den (m/w) sind die Konsequenzen besonders heftig, wenn man ihm (m/w) in eigener Sache unmoralisches Verhalten nachweisen kann.
Ja, ich schreibe über Frau Alice Schwarzer (m/w).

Quelle: kanzlei-hoenig.de
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Tja, so siehts aus: Die Steuer-Strafbefreiung bei Selbstanzeige ist ein Unding, ein juristischer Sündenfall und ungefähr genauso widerwärtig wie der staatliche, hehlermäßige Ankauf von auf illegaler Weise ergaunerten Steuer-CDs.

Aber wenn es um das ur-eigene Einkommen geht, dann geht eben auch der Staat über Leichen, wirft sämtliche ethischen und juristischen Bedenken kaltlächelnd und freudig über Bord und folgt geradezu enthusiastisch (und vergleichbar wie Frau Schwarzer) dem Brechtschen Maxim:

Erst kommt das Fressen, dann die Moral! Big Grin
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Eigentlich geht's eher darum, dass, bevor man garnichts von der Kohle sieht, wenigstens noch ein bißchen was zu bekommen ...

Was ich viel eher als die strafbefreiende Selbstanzeige (Wer würde sich denn dann noch selbst anzeigen ?) abschaffen würde ist die 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung und Selbstanzeige, sieht man ja am Topic-Beispiel am Besten ...

Selbstanzeige ist ja außerdem nur dann nicht strafbefreiend, "wenn die Tat zum Zeitpunkt der Selbstanzeige ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste" ---> Anders ausgedrückt: Haben die Finanz- oder sonstige Behörden bereits die "Lunte gerochen" und der Steuerhinterzieher ahnt dies, ist nix mehr mit Straffreiheit (Siehe Fall Hoeneß). Oder nochmal anders ausgedrückt: Im Fall Schwarzer dürfte selbige vor der Selbstanzeige noch völlig ahnungslos ob eventueller Nachforschungen seitens der Behörden gewesen sein. Nur: Irgendwas geahnt (Schiss bekommen) muss Sie ja haben, sonst hätt Sie sich ja net selbst angezeigt ...

Wird ja seit den letzen Vorkommnissen auch heftig diskutiert: Selbstanzeige
Haben Sie noch Sex oder spielen Sie schon Golf ?
Beides ! Tiger Woods hat's doch vorgemacht Fuckin
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(11.02.2014, 03:06)Hazer schrieb: Eigentlich geht's eher darum, dass, bevor man garnichts von der Kohle sieht, wenigstens noch ein bißchen was zu bekommen ...

Um dafür grundlegende juristische Prinzipien zu brechen? Seit wann kommt man denn bei Raub oder Körperverletzung durch Selbstanzeige straffrei davon?? Rechtfertigt Geld etwa alles? Offensichtlich ja, aber nur wenn der Staat der Empfänger ist... Big Grin

(11.02.2014, 03:06)Hazer schrieb: Was ich viel eher als die strafbefreiende Selbstanzeige (Wer würde sich denn dann noch selbst anzeigen ?) abschaffen würde ist die 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung und Selbstanzeige, sieht man ja am Topic-Beispiel am Besten ...

Einspruch - die Verjährungsfrist ist durchaus rechtskonform und gilt für die allermeisten anderen Straftaten auch. Die meistbegangenen Straftaten (z.B. Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung, einfache Körperverletzung) verjähren sogar bereits nach 5 Jahren.

(11.02.2014, 03:06)Hazer schrieb: Haben die Finanz- oder sonstige Behörden bereits die "Lunte gerochen" und der Steuerhinterzieher ahnt dies, ist nix mehr mit Straffreiheit (Siehe Fall Hoeneß). Oder nochmal anders ausgedrückt: Im Fall Schwarzer dürfte selbige vor der Selbstanzeige noch völlig ahnungslos ob eventueller Nachforschungen seitens der Behörden gewesen sein.

Nein, das war sie mit Sicherheit nicht. In den Medien wurde bereits seit Jahren über gestohlene oder sonstwie illegal beschaffene Steuer-CDs aus der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein berichtet. Schwarzer wußte genau daß es nur noch eine Frage der Zeit ist bis sie selbst auffliegt - und daß sich die Finanzbehörden gerade auf ihren Fall stürzen würden wie die Motten ins Licht. Sie war bei der Selbstanzeige nur scheinbar(?) schneller und cleverer als Hoeneß...

Ansonsten bleibt die strafrechtliche Behandlung der Steuerhinterziehung weiterhin fragwürdig. Warum wird z. B. schwere Steuerhinterziehung selbst bei Ersttätern mit Gefängnis ohne Bewährung bestraft, während schwere und schwerste Steuerverschendung auch in sieben- oder achtstelliger Höhe vollkommen ungeahndet bleibt??
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Hallo zusammen,

als Steuerberater muss ich jetzt auch mal meinen Senf dazu geben:
Der Klassiker beim Entdeckungsrisiko ist bei einem Unternehmer die Betriebsprüfung.
Früher konnte man noch bis zum Beginn der Prüfung eine Selbstanzeige machen; zwischen Ankündigung und Prüfungsbeginn lag ein Zeitraum von 2 Wochen; mittlerweile ist die Selbstanzeige bereits nach Erhalt der Prüfungsankuendigung nicht mehr möglich.
Es ist also mittlerweile so, dass man nach Erhalt der Ankündigung ernsthaft mit der Entdeckung seiner Tat rechnen muss.

LG
BornIn1980
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Hallo Winke,

Ergänzung zum Beitrag 54 von BornIn1980.

Zitat:Steuerzahler mit schlechtem Gewissen, können beim Finanzamt mit einer Selbstanzeige reinen Tisch machen. Ziel der Selbstanzeige ist es, straffrei zu bleiben. Bei einer bevorstehenden Betriebsprüfung des Finanzamts gelten zum Zeitpunkt der Selbstanzeige bestimmte Vorgaben.

Für eine strafbefreiende Selbstanzeige steht einem Unternehmer bei einer bevorstehenden Betriebsprüfung des Finanzamts folgendes Zeitfenster offen:

Mit Prüfungsanordnung: Wird die Betriebs-, Umsatzsteuer- oder die Lohnsteuerprüfung mit einer Prüfungsanordnung angekündigt, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nur bis zur Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsanordnung möglich (§ 371 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung).

Ohne Prüfungsanordnung: Führt das Finanzamt eine betriebsnahe Veranlagung, eine Umsatzsteuer-Nachschau oder einer Lohnsteuer-Nachschau durch, ist eine Prüfungsanordnung nicht vorgesehen. In diesem Fall kann die strafbefreiende Selbstanzeige bis zum Erscheinen des Prüfers in der Firma beim Finanzamt eingereicht werden.

Tipp: Wird eine Prüfungsanordnung vom Finanzamt per Post geschickt, gilt wie bei einem Steuerbescheid die 3-Tages-Bekanntgabefiktion. Das bedeutet. Die Prüfungsanordnung gilt erst drei Tage nach dem Datum der Anordnung als bekanntgegeben. Endet die 3-Tages-Frist an einem Feiertag oder am Wochenende, verschiebt sich die Bekanntgabe auf den nächsten Werktag.

Beispiel: Eine Prüfungsanordnung enthält das Datum 12. Februar 2014 und liegt bereits am 13. Februar 2014 im Briefkasten. Wie lange hat der Unternehmer Zeit, noch eine strafbefreiende Selbstanzeige einzureichen?

Antwort: Zählt man drei Tage zum Datum der Prüfungsanordnung, endet die Bekanntgabefrist am 15. Februar 2014. Da das ein Samstag ist, verlängert sich die Frist bis zum 17. Februar 2014. Der Unternehmer kann also bis Montag noch eine Selbstanzeige beim Finanzamt einreichen und die gewünschte Straffreiheit noch erhalten.

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung; Ausgabe 24.01.2014
Winke Man nennt oralen Verkehr korrekterweise nicht "Blasen" sondern "Picknick". Definition gemäß Duden: Picknick = kleine Verpflegung aus dem Sack Winke
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Hallo Andie38,

danke für die Ergänzung :-)
Das, was Du geschrieben hast, hatte ich auch im Kopf; ich musste aber aus dem Haus zur Arbeit und hatte keine Zeit, das noch zu schreiben.

Da ich angestellter Steuerberater bin, findet mein Chef es nicht besonders lustig, wenn ich zu spät komme bzw. mich während der Arbeitszeit hier auf Lustscout rumtreibe.

LG
BornIn1980
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Alles Gute zum Valentinstag:

Doña Carmen e.V. schrieb:Pressemitteilung – “Lügen haben kurze Beine” – Doña Carmen stellt Strafanzeige gegen Alice Schwarzer

Doña Carmen hat gegen Alice Schwarzer Strafanzeige wegen des Verdachts der Beleidigung und der üblen Nachrede gestellt und die Staatsanwaltschaft Frankfurt gebeten, in dieser Angelegenheit Ermittlungen aufzunehmen.

Quelle: donacarmen.de
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Es bedanken sich: Jerry,Elmar2000,peterPowers
(11.02.2014, 22:32)Fritz1 schrieb:
(11.02.2014, 03:06)Hazer schrieb: Was ich viel eher als die strafbefreiende Selbstanzeige ... abschaffen würde ist die 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung ...

Einspruch - die Verjährungsfrist ist durchaus rechtskonform und gilt für die allermeisten anderen Straftaten auch. Die meistbegangenen Straftaten (z.B. Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung, einfache Körperverletzung) verjähren sogar bereits nach 5 Jahren.

Ich bin grundsätzlich auch für eine Verjährung. Andererseits finde ich es im höchsten Maße ungerecht, wenn (wie im Fall Schwarzer) der Zeitraum der Steuerhinterziehung bekannt ist, aber nur ein Teil der hinterzogenen Steuern (aufgrund der Verjährung) zurückgezahlt werden muss.


(11.02.2014, 22:32)Fritz1 schrieb: Ansonsten bleibt die strafrechtliche Behandlung der Steuerhinterziehung weiterhin fragwürdig. Warum wird z. B. schwere Steuerhinterziehung selbst bei Ersttätern mit Gefängnis ohne Bewährung bestraft, während schwere und schwerste Steuerverschendung auch in sieben- oder achtstelliger Höhe vollkommen ungeahndet bleibt??

Die Straffreiheit bei Selbstanzeige halte ich auch für ein absolutes Unding. Straffreiheit bedeutet ja nicht nur, das sie nicht in den Knast wandert. Es bedeutet auch, das sie in keiner Weise vorbestraft ist und damit das volle passive Wahlrecht genießt und theoretisch sogar in den Bundestag oder als Bundespräsident (nominiert wurde sie ja schon) gewählt werden kann.

Und Steuerverschwendung sollte meiner Meinung nach erst Recht ein Straftatbestand sein.

Gruß,
Wanker
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(12.02.2014, 19:59)BornIn1980 schrieb: ... findet mein Chef es nicht besonders lustig, wenn ich ... mich während der Arbeitszeit hier auf Lustscout rumtreibe.

Kannst Du das nicht als Kundenakquise deklarieren? Lachen

Gruß,
Wanker
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Es bedanken sich: Fritz1
Hallo mitteinander Winke,

nachdem es viele Diskusionen über die Selbstanzeige von AS gibt, habe ich
hier was gefunden.

Auf dieser Seite Finanztip, steht alles über Selbstanzeigen und deren Folgen.
Es ist viel zu lesen, aber man lernt daraus. Nicht alle Selbstanzeigen werden
strafmindernd bewertet.

Winke
Winke Man nennt oralen Verkehr korrekterweise nicht "Blasen" sondern "Picknick". Definition gemäß Duden: Picknick = kleine Verpflegung aus dem Sack Winke
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Es bedanken sich: limbo,peterPowers,Elmar2000