Massenabmahnung an Redtube User
Ausruf 
Redtube Nutzer werden großflächig abgemahnt.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/porno...38077.html

Passt hier wohl am besten rein.
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(10.12.2013, 10:16)Cashcow schrieb: Redtube Nutzer werden großflächig abgemahnt.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/porno...38077.html

Passt hier wohl am besten rein.
Hier ein ganz interessanter Artikel dazu: http://www.teltarif.de/porno-abmahnung-r...53636.html

Und hier findet sich eine Liste der Filme, für die aktuell anscheinend abgemahnt wird: http://www.wbs-law.de/abmahnung-fileshar...and-49008/
Miriam´s Adventures
Hot Stories
Amanda´s Secret
Dream Trip

Nach aktuellem Stand ist also unklar, wie die Kanzlei überhaupt an die IP Adressen gekommen ist. Außerdem werden die Chancen sich gegen eine solche Abmahnung zu wehren als gut eingeschätzt.
Dennoch dürfte die ganze Sache für die Betroffenen natürlich unangenehm und mit einigem Zeitaufwand verbunden sein.

Ich bin gespannt, wie die Sache weitergeht. Insbesondere interessiert mich auch die Reaktion der Streamingseitenbetreiber. Da diese ihr Geld ja mit Werbung verdienen, kann es nicht in ihrem Interesse sein, wenn weniger User auf ihre Seiten gehen, weil sie Angst vor Abmahnungen haben.
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(10.12.2013, 10:16)Cashcow schrieb: ...Passt hier wohl am besten rein.

Ich hab mal einen eigenen Thread spendiert.


Gruß limbo
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#4
hier gibts es noch einen bericht zu diesem thema

http://www.computerbase.de/news/2013-12/...mahnungen/

wenn man sich kommentare so durchliest, sieht man das fernsehgeräte ähnlich funktionieren wie streaming.

hier paar zitate:

Sogar das Abspielen einer gekauften BluRay samt AACS-Schutz am Rechner mit lückenlosem HDCP-Schutz von der Scheibe bis zum Bildschirm erzeugt teporäre "Kopien" der abgespielten Inhalte im RAM.

Erstaunlich, daß noch keiner die Käufer angeklagt hat!



Dass das cachen rechtswidrig ist halte ich auch für vernichtend für die gesamte Filmindustrie. Man dürfte dann nämlich auch garkeine DVDs/BluRays in seinem Fernseher schauen, da 1. der Player einen Buffer aufbaut und der Fernseher auch nochmal zwischenbilder speichert. Sollen sie das nur mal durchsetzen, dann darf man nämlich keines der Produkte der Filmindustrie mehr verwenden.
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(10.12.2013, 12:59)Sexmaniac schrieb: Sogar das Abspielen einer gekauften BluRay samt AACS-Schutz am Rechner mit lückenlosem HDCP-Schutz von der Scheibe bis zum Bildschirm erzeugt teporäre "Kopien" der abgespielten Inhalte im RAM.

Erstaunlich, daß noch keiner die Käufer angeklagt hat!

Dass das cachen rechtswidrig ist halte ich auch für vernichtend für die gesamte Filmindustrie. Man dürfte dann nämlich auch garkeine DVDs/BluRays in seinem Fernseher schauen, da 1. der Player einen Buffer aufbaut und der Fernseher auch nochmal zwischenbilder speichert. Sollen sie das nur mal durchsetzen, dann darf man nämlich keines der Produkte der Filmindustrie mehr verwenden.
Das ist m.E. etwas zu kurz gedacht. - Die Blu Ray oder DVD gehört dem Benutzer ja und da dieser keine besonderen Anstrengungen unternimmt um den Kopierschutz zu umgehen, sollte dieser Fall unter die nicht-untersagte Privatkopie fallen.

Folgt man allerdings der Argumentation, dass das Zwischenspeichern von Inhalten, die einem nicht gehören, schon als nicht-rechtmäßige Kopie gilt, dann könnten Leih-DVDs/Blu Rays aus Videotheken betroffen sein.
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#6
ich bin kein experte, aber für mich liest sich das so, das tv-schauen an sich schon eine art streaming ist.

filme von freunden ausleihen, wär nach deiner argumentation nach auch schon illegal, weil ich ja nicht der besitzer der scheibe bin.

gibt es rechtliche unterschiede zwischen besonderen anstrenungen und keine besonderen anstrenungen den kopierschutz zu umgehen?
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(10.12.2013, 14:11)Sexmaniac schrieb: ich bin kein experte, aber für mich liest sich das so, das tv-schauen an sich schon eine art streaming ist.
Das stimmt durchaus, da Digital-TV ja komprimiert ist und vom Receiver erst wieder dekodiert werden muss. Dabei muss i.d.R. zwischengespeichert werden. Allerdings darf man normales TV ja aufzeichnen. (Bei HD+ mit Aufnahmeschutz könnte es aber wieder interessant werden)

(10.12.2013, 14:11)Sexmaniac schrieb: gibt es rechtliche unterschiede zwischen besonderen anstrenungen und keine besonderen anstrenungen den kopierschutz zu umgehen?
Ja, aus dem Bereich kommt der Begriff der Privatkopie, welche geduldet ist (es gibt übrigens kein "Recht auf Privatkopie", wie ab und an behauptet wird). - Wenn ich ein Medium (CD, DVD etc.), das mir gehört, kopieren kann, ohne einen besonderen Aufwand zu betreiben, dann ist dies für meinen eigenen Gebrauch rechtlich ok. - Ein Beispiel wäre eine CD ohne Kopierschutz, die ich einfach mit Standard-Windows-Programmen kopieren kann.
Muss ich dagegen einen "technisch wirksamen Kopierschutz" umgehen, dann ist dies illegal (wobei es leider keine allgemeine Definition von "technisch wirksam" gibt).
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Es bedanken sich: Elmar2000,MaTT,lindner,Sexmaniac
Im LSH sind auch Videos von Redtube zu finden.

Videos für Feinschmecker
https://www.lustscout.men/forum/showthread...ht=Redtube

Die Frage ist wie sich in Zukunft vor der Abmahnmaffia schützen?
Welches Tool anonymisiert am Besten beim Streamen? Tor?

Gruß

pP
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Es bedanken sich: Wanker
Es gibt interessante News in der Sache.

Derzeit gehen die Vermutungen für die Herkunft der IPs auseinander und reichen von bei redtube geschalteten Werbebannern und deren Tracking bis zu Aufrufumleitungen über einen Trafficdienst für Sexcontent.

Obendrein könnten die Abmahnungen formaljuristisch unwirksam sein (letzter Absatz). Einmal mit Profis arbeiten... Mad
Internet Explorer ist wie ungeschützter Geschlechtsverkehr: Alle sind aufgeklärt, was die Nachteile angeht und dennoch gibts noch Leute die da anderer Meinung sind.
(gefunden auf ibash.de)
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Es bedanken sich: peterPowers
Der ganze Scheiß ruiniert das Internet.
Hier wird ja erkennbar nur auf Masse gearbeitet.
Die Frage ist wieviele der Abgemahnten aus Scham o.ä. einfach mal die Abmahnung unterzeichnet und den geforderten Betrag überwiesen haben. Vermutlich wird da schon ein beachtliches Sümmchen zusammenkommen.

Wenn die so weitermachen gehts wieder Richtung Pornoheftchen kaufen und im Bad einen von der Palme wedeln. Wichser Back to the Roots.
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es wäre nützlich, wenn jemand aus der comunity einen widerspruchstext verfassen könnte. oder, wie man sich verhalten soll, wenn man von einer abmahnung betroffen ist.
nicht jeder rennt gerne damit zu einem anwalt.
vangogh
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Damit wäre ich extrem vorsichtig. Klar ist es unangenehm mit sowas zu einem Fachanwalt zu gehen aber immer noch sicherer als sich auf Texte von fremden Personen zu verlassen, deren Qualifikation nicht nachprüfbar ist. Abgesehen davon grenzt das an Rechtsberatung, das wollen und dürfen wir hier nicht.

Falls Du oder sonstwer hier betroffen ist, empfehle ich als erstes die News und Hinweise auf heise.de zu der Sache aufmerksam zu verfolgen und als zweites eventuell auf http://www.frag-einen-anwalt.de einen Auftrag einzustellen. Dort kann Betroffenen ohne auffällige Post nach Hause geholfen werden. Allerdings sollten die Aufträge möglichst exakt und vollständig (also auch inkl. der Abmahnung) sein, damit das ganze wirklich etwas bringt. Ansonsten hilft wirklich nur der Gang zu einem Fachanwalt.
Internet Explorer ist wie ungeschützter Geschlechtsverkehr: Alle sind aufgeklärt, was die Nachteile angeht und dennoch gibts noch Leute die da anderer Meinung sind.
(gefunden auf ibash.de)
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Inzwischen gibt es eine Gegenklage, www.golem.de.
Verbraucherschützer raten nicht zu bezahlen.

Bin sicher das Ding kippt, dann sollten die Betroffenen Schadensersatz fordern. Haben die Abmahner eine Million an der Backe, dann werden sie künftig vorsichtiger sein.

Inzwischen gibt es auch Spam-Mails mit fingierten Abmahnungen bzgl Redtube.


Gruß limbo
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Wohl wieder einmal versuchter Internetbetrug, habe (natürlich) auch so eine mail erhalten, die bei mir heute, am 12.12.13, eingegangen ist:


Zitat:Abmahnung Urheberrechtsverletzung Gummibär 10.12.2013

Von:
"=?utf-8?q?Rechtsanw=C3=A4lte Urmann und Collegen?=" <melanie.winter@gmx-topmail.de>
An:
"Gummibär" <gummibär@gmx.de>
Datum:
10.12.2013 16:37:30

Sehr geehrte® Gummibär,

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Hot Stories. Unserer Mandant The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internet Provider verletzt

Weiter aufgelisteten Nutzerdaten konnten seitens beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich speichern:

Datum/Uhrzeit: 29.12.2013 23:42:52
IP-Adresse: 76.237.221.202 Gummibär
Produktname: Hot Stories
Benutzerkennung: 81919851282
Anbieter: Redtube

Unserer Mandant hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 459 2 261/94 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

Hiermit fordern wir Sie auf, die gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie sofort von Ihrem Computer zu löschen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unseren Mandant abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 16.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt.

Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Kostenerstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 87,39 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 60,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:

Gegenstandswert: 1505,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 229,73 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 29,01 Euro
Schadensersatz: 87,39 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 60,00 Euro

Die gespeicherten Daten sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten ersehen Sie in der angehängten Datei.

Mit freundlichen Grüßen

Kanzlei U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dateianhänge:

Gummibär Beweise Ihrer Abmahnung der Urheberrechtsverletzung vom 10.12.2013.zip

Hier muß der liebe Gott am Werk gewesen sein, denn wer sonst könnte jetzt schon wissen, was ich am 29.12.13 gegen Mitternacht vorhabe.

Und: die IP-Adresse stammt von AT+T in Kansas, schade, war ich noch nicht.

Und: nach der Absenderkennung erscheint es zweifelhaft, ob die mail tatsächlich von U+C stammt

Und:
Zitat:Weiter aufgelisteten Nutzerdaten konnten seitens beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich speichern
Daitsches Sprach - schweres Sprach

Mehr bleibt dazu nicht zu sagen
meint der GB
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Moin,

Das sind wohl Trittbrettfahrer-mails... Die echten Bescheide sollen doch per Post gekommen sein? Ärgerlich für die betroffenen, machen würde ich aber auch nix...

Grüße
Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein entgegenkommender Zug sein!
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Redtube geht in die Offensive und kündigt Gegenmaßnahmen an!
Brave Mädchen rasieren die Beine, böse den Intimbereich!
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Auch die Piratenpartei geht in die Offensive.
Nebelhorn-Piratenradio.de hat Originalverträge, die zwischen Abmahner und dem Auftraggebenden Urheber geschlossen wurden, veröffentlicht. Diese Abmachungen werden im Artikel als illegal bezeichnet.

Es wird höchste Zeit, daß die amtierende Regierung ihre steuernzahlenden Bürger vor den zweifelhaften Machenschaften der Abmahnkanzleien schützt.


Gruß limbo, eine Schande für die zuständigen Ministerien
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(13.12.2013, 22:43)limbo schrieb: Es wird höchste Zeit, daß die amtierende Regierung ihre steuernzahlenden Bürger vor den zweifelhaften Machenschaften der Abmahnkanzleien schützt.

1. Haben wir zur Zeit überhaupt eine "amtierende" Regierung?
2. Sind doch 1/3 der Kasperlefiguren im Berliner Bundestag selbst Studierte Rechtsverbieger. Und eine Krähe hackt nem anderen Geier doch kein Auge aus.

Gruß R.-heimer (nicht Erfreut)
Dass ich weiß, dass Du weißt, dass ich weiß was Du weißt - Das ist Politik. Volker Pispers
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#19
auf heise gibt es einen neuen artikel dazu. dort wird auch nachvollziehbar erklärt wie die kanzlei an die ip-adressen rangekommen ist.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/P...65879.html
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(13.12.2013, 22:06)Raubritter schrieb: Redtube geht in die Offensive und kündigt Gegenmaßnahmen an!
Gut so! Das sollte dafür sorgen, dass Abmahnungen für das Besuchen von Porno-Streamingseiten nicht zu einem dauerhaften Trend werden.

Irgendwie war es aber auch zu erwarten. Die Seitenaufrufe und damit die Werbeeinnahmen sind bei Redtube in den letzten Tagen wahrscheinlich signifikant zurückgegangen.
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