Risiko bei On-Line-Überweisungen
Habe soeben bei Heise Online eine unglaubliche Info gefunden. Das AG München hat entschieden, daß bei einer OL-Überweisung (im Gegensatz zur handschriftl. Überweisung), der Absender allein die Verantwortung dafür trägt, daß Name und Kontonummer des Empfängers richtig sind.

Gugscht Du hier: http://www.heise.de/newsticker/Neues-Ris...ung/108481

Da springt bei mir schon wieder das Überdruckventil wegen zu hohem Dampfdruck an. Die Logik dieses beamteten Juristen möge mir jemand plausibel erklären. Offensichtlich reicht in dieser Bananenrepublik der Lobbyismus bis in die angeblich unabhängige Justiz.

Oder gibt es noch Leute, die so wenig Ahnung von den Dingen haben, über die sie sprechen und URTEILEN, daß so etwas herauskommen kann?

Nichts ist einfacher für die EDV, als zu prüfen ob Kto.-Nummer und Name zusammenpassen; da bei der OL-Überweisung alles schon elektronisch vorliegt, sollte das hier sogar weniger Mühe machen als bei der handschriftl. Überweisung. So eine Abfrage kann jeder Programmierlehrling 4 Wochen nach Unterrichtsbeginn schreiben!

Herr Vorsitzender, wenn Sie schon nicht wissen was Sie tun, dann erklären Sie sich wenigstens für befangen - es verlangt ja niemand, daß Sie sich als in einem nicht akzeptablen Ausmaß als unwissend outen!

Also Jungs, in Zukunft 3 mal gucken, ob alles stimmt und nix verdreht ist.

GB der eigentlich noch hofft, daß ein anderer Unglücksrabe sich von diesem AG-Urteil nicht beeindrucken läßt. Das müßte eigentlich schon bei einem anderen Richter, spätestens aber in der nächsten Instanz, gekippt sein.BöseBöseBöse
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Das ist aber eine gewagte Aussage. Ich würde mal darauf wetten das bei mindestens 30% der Übereisungen man enbend nicht mit einem einfachen algoritmus den Empfänger nachweisen kann.
Wenn du an Herren Max Mustermann eine Überweisung aussstellst geht:
Max Mustermann
Mustermann, Max
M. Mustermann
Hr. M. Mustermann

usw und manche werden Musterman mit 1 "n" ander mit 2 "nn" schreiben...

Warum ist die Bank dafür verantwortlich das DU die Nummern richtig eintippst ? Konzentrier Dich und überprüf die Eingabe.

lw, der den Spruch nachvollziehbar fand ( und es noch nie geglaubt hat das die Bank das tatsächlich überprüft wegen den oben angeführten schwierigkeiten)
Es ist einfacher um Vergebung zu bitten als eine Genehmigung zu bekommen.
(Grace Hopper)
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Hi LW,
das von Dir angesprochene Problem ist für mich keines:

Wenn der Name falsch geschrieben ist, paßt bei der empfangenden Bank das Konto nicht dazu. Folge: Auftrag zurück an Sender - kann wegen fehlender Übereinstimmung nicht ausgeführt werden. So geschieht das doch auch, wenn ich mich auf einer manuellen Überweisung verschreibe.

Da ist die Bank interessanterweise nicht von ihrer Prüfpflicht entbunden, sorry, aber das kann ich nicht nachvollziehen.

Der Fall, daß einer Namen und Kontonummer falsch eingibt und daß dieses Datenpaar zusmmen tatsächlich existiert, dürfte wohl seltener sein als die Zahlenkombination für den Lotto-Jackpot.

Leider werden solche Urteile regelmäßig ohne Namen veröffentlicht. Mich würde da schon interessieren, welche Bank hier die Zahlung angenommen hat. Mir ist selbst schon gelegentlich ein Zahlendreher unterlaufen und siehe da, obwohl die Kontonummer existent war, wurde die Anweisung nicht ausgeführt. Das Geld war nach ein paar Tagen wieder auf dem Kto.

Habe eben auch einmal die AGB einer meiner Banken durchgelesen, das ist ein Job für Lebensmüde, aber einen Hinweis, der die im Schlußabsatz des Urteils gemachten Ausführungen begründet hätte, konnte ich da nicht finden.

GB zwar willig, seinen Standpunkt zu prüfen, vor allem wenn er im Zorn sozusagen gefüllt herumgepupt hat - hough - aber noch nicht überzeugt
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Hallo Gummibär! Ich seh da auch so manche Schwierigkeit.

In meinem Namen befindet sich ein Umlaut, habe schon oft erlebt, dass es zu schönen Nachfrage-Aktionen gekommen ist, wenn die schreibweise zwischen Karte und Ausweis unterschiedlich ist.

Noch was wie sieht es zum Beispiel in Bayern aus, da gibt es ja viele Namen mit xy-Meier, aber es gibt soviele Schreibweisen.

Meier
Meir
Maier
Mair
Mayer
Mayr

In letzte Konsequenz ist immer der Überweisende verantwortlich!

Entscheidungen kannst Du dem Comuter nicht abnehmen!
carolusMAGNUSCool
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Das man den Namen falsch schreibt, kann passieren, dann pssiert aber auch nicht mehr, als das die Überweisung zurückkommt. Wenn man aber Kontonummer und vielleicht auch noch die Banleitzahl falsch schreibt, ist man doch wohl selbst dran schuld, oder?

Ich überweise fast täglich Geld online und hatte noch nie, irgend ein Problem

Gruss wawi
sex ist nicht alles, aber ohne sex ist alles nichts
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Friede lieber CM,
wie Du siehst, bin heute sehr streitsüchtig aber noch nicht überzeugt.

Wenn ich die handgeschriebene Überweisung abgebe, wird die bei meiner Bank entweder eingelesen oder eingetippt. Die empfangende Bank erhält also auch hier nur elektronische Daten, warum bleibt sie hier verantwortlich?

Gut, LW hat insofern recht, als die Abfrage wegen der unterschiedlichen Möglichkeiten, den Empfänger zu benennen, etwas voluminöser wird, weil ich dem Rechner, der zwar schnell aber nicht klug ist, eine Folge von Fragen vorlegen muß, die er mit JA oder NEIN beantworten kann. Das runterrechnen kann er schneller als ein Mensch. Was er (noch?) nicht kann, ist das, was dem Menschen möglich ist - mit einem Blick auf das Papier festzustellen, wer die Kröten bekommen soll, egal wie der Herr M. Mustermann aufgeführt ist.

Es geht mir nicht darum, bösartigst Veerantwortung abzuladen - aber, die OL-Überweisung ist nicht nur für mich bequem, sie erspart der Bank eine Menge Kosten. Dafür darf ich doch auch etwas verlangen, nämlich solide Arbeit. Weshalb also der Unterschied bei den beiden Ausführungsvarianten?

Wir ham doch hier auch ne ganze Menge EDV-Spezialisten, vielleicht sagt da auch einer etwas zum Thema (und vielleicht muß ich dann den duck und wech machen und mir nen neuen Nick suchen).

GB, immer noch am gromeln
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Gummibär schrieb:Wenn ich die handgeschriebene Überweisung abgebe, wird die bei meiner Bank entweder eingelesen oder eingetippt. Die empfangende Bank erhält also auch hier nur elektronische Daten, warum bleibt sie hier verantwortlich?

Wenn Du nachweisen kannst dass hier ein Einlesefehler vorliegt kannst Du gegenüber der Bank Schadensersatz fordern.

Analog wäre ein Nachweis zu führen dass der Abragealgorithmus fehlerfrei war. Da dies nicht möglich ist muss eine Beweislastumkehr erfolgen, d.h. der Überweiser ist verantwortlich. Für mich gut nachvollziehbar!

carolusMAGNUS, friedlich!
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Selbst wenn Du Geld auf ein falsches Konto überweist, kannst Du es 6 Wochen lang zurückbuchen lassen. Allerdings wahrscheinlich nur, wennes noch da ist.

Gruss wawi
sex ist nicht alles, aber ohne sex ist alles nichts
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#9
wawi schrieb:Selbst wenn Du Geld auf ein falsches Konto überweist, kannst Du es 6 Wochen lang zurückbuchen lassen. Allerdings wahrscheinlich nur, wennes noch da ist.

Gruss wawi
hallo Wawi,
ich glaube das stimmt so nicht.
wenn du jemandem 20 Euro in die Hand drückst kannst du auch nicht nach 10 Minuten sagen, habe dich mit jemandem verwechselt, gib mir mein Geld zurück.
und zu den Überweisungen, wegen der "Kontrollpflicht" kosten die schriftlichen Überweisungen ja auch mehr Gebühren.
Vileicht haben wir ja auch nen Banker im Forum, der sollte uns genauer aufklären können.

gruss Muggel
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Gummibär schrieb:Wir ham doch hier auch ne ganze Menge EDV-Spezialisten, vielleicht sagt da auch einer etwas zum Thema (und vielleicht muß ich dann den duck und wech machen und mir nen neuen Nick suchen).

Hallo GB,

habe auch den Artikel bei heise gelesen und binn ebenso verständnislos über das Urteil:
Meine Hausbank hat in fast jeder Filiale ein so gennanntes Service-Terminal stehen, wo man
unter anderem neben dem Abholen der Kontoauszüge auch Daueraufträge verwalten und Über-
weisungen tätigen kann. Und in diesen Terminals ist auf jeden Fall eine Überprüfungsroutine mit
entspr. Heuristik implementiert. Aufgefallen ist mir das bei einer Überweisung, bei der mir der
Empfänger die falsche Kto.Nummer genannt hatte und die Überweisung nicht angenommen
wurde, leider ohne aussagekräftige Fehlermeldung... Mit der richtigen Kto.Nr. (die beiden letzten
Ziffern hatten einen Zahlendreher) wurde die Überweisung dann angenommen.

Zur technischen Thematik:
Die wesentliche Rolle bei der Überprüfung ist die Kto.Nr., da diese in Verbindung mit der BLZ
eine eindeutige Identifizierung des Kontoinhabers ermöglicht.
Erst dann kommt die Aufgabe, den Namen des Empfängers zu prüfen. Diese Überprüfung der
Schreibweise des Namens ist eine Aufgabe, die i.d.R. recht simpel gelöst werden kann, über
reguläre Ausdrücke und entspr. Filter kann man die korrekte Schreibweise interpretieren, bzw.
die Filter können geringfügige Abweichungen tolerieren. Einfache Beispiele hierfür sind z.B.
Doppelzeichen im Namen wie 'nn', 'll' oder auch das 'ß', welches auch gerne durch 'ss', seltener
durch 'sz' ersetzt wird. Ebenso muß der Filter mit Abkürzungen wie z.B. 'Fa' für "Firma" umgehen können.
Nach meiner Einschätzung wird primär auf die ähnliche Schreibweise des Hauptnamens
(Nachname oder Firmenname) geprüft; Zusätze wie "GmbH", "Co KG", "und Partner", etc.
dürften eine untergeordnete oder gar keine Rolle spielen. Interessant wird es wiederum bei
Doppelnamen, wobei hier auch wieder die Ähnlichkeit der korrekten Schreibweise oder die
Angabe eines der beiden Namen zu einer erfolgreichen Prüfung führen dürften.

Insofern komme ich zu den folgenden logischen Schlussfolgerungen:
- es existieren bereits entspr. Routinen zur Überprüfung der Kto.Nr./Namenskombination
- diese werden auch von (zumindest einigen) Banken beim elektronischen Lastschriftverfahren eingesetzt
- es gibt kein rein technisch bedingten Gründe, warum sowas bei Kunden-Terminals funktioneren sollte
und bei der Online-Variante nicht
- es gibt zumindest aus meiner Sicht keine Sicherheitsgründe, die gegen ein solches Verfahren bei der Online-
Variante sprechen: Hier reicht schon die Übertragung der Daten an den Server, der dann nur die entspr.
Rückmeldung (Überweisung angenommen, Empfänger unbekannt, Kto. unbekannt, etc.) liefert


Die anderen hier genannten Argumente kann ich durchaus nachvollziehen. Generell gilt ja bei
Geldgeschäften das Motto lieber zweimal hinschauen.
Nach negativen Erfahrungen eines Bekannten im gemeinsamen Amiland-Urlaub lasse ich auch
meine Kreditkarte nicht mehr unbeaufsichtigt:
Bei meinem Bekannten wurden angeblich zwei Wochen, nachdem wir schon wieder zurück in DE
waren, für über 1300 Dollar Eisenwaren in einem Generalstore in einem kleinen Wüstenkaff gekauft.
Bei der Durchsicht der Abrechungsbelege hat er dann auch einen Beleg von einer Tanke aus dem
Kaff gefunden; scheinbar hat da jemand die Karte zweimal durch das mechanische Kartengerät
gejagt und Tanke/Generalstore waren ein Unternehmen. Nicht so spaßig war es, dem Kartenunternehmen
dann klarzumachen, dass er den Kram nicht wirklich gekauft haben kann; die wollten allen Ernstes
eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass er zum fraglichen Zeitpunkt +/- 3 Tage jeden Tag zur Arbeit
erschienen ist.Augen Roll Und ich möchte echt nicht wissen, wie die Sache ausgegangen wäre wenn die
Jungs diesen Abrechnungsbetrug am selben Tag durchgezogen hätten, an dem wir dort getankt
haben...
Internet Explorer ist wie ungeschützter Geschlechtsverkehr: Alle sind aufgeklärt, was die Nachteile angeht und dennoch gibts noch Leute die da anderer Meinung sind.
(gefunden auf ibash.de)
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muggel schrieb:hallo Wawi,
ich glaube das stimmt so nicht.
wenn du jemandem 20 Euro in die Hand drückst kannst du auch nicht nach 10 Minuten sagen, habe dich mit jemandem verwechselt, gib mir mein Geld zurück.
und zu den Überweisungen, wegen der "Kontrollpflicht" kosten die schriftlichen Überweisungen ja auch mehr Gebühren.
Vileicht haben wir ja auch nen Banker im Forum, der sollte uns genauer aufklären können.

gruss Muggel
Es gelten die Regeln des internationalen Zahlungsverkehrs. Danach kannst Du überweisungen, 6 Wocheb lang stornieren, hab ich selbst schon erforeich gemacht.

Wie das aussieht, wenn das Geld nicht mehr da ist, weiss ich allerdings nicht.

Liegt der Fehler bei der Bank, haftet die.

Gruss wawi
sex ist nicht alles, aber ohne sex ist alles nichts
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wawi schrieb:Danach kannst Du überweisungen, 6 Wocheb lang stornieren, hab ich selbst schon erforeich gemacht.

Bankeinzug (Empfänger holt sich das Geld ab): Ja, kannste zurückholen.

Selbst veranlaßte Überweisung: Nein!

g >> b
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backstage schrieb:Bankeinzug (Empfänger holt sich das Geld ab): Ja, kannste zurückholen.

Selbst veranlaßte Überweisung: Nein!

g >> b
Stimmt, das hab ich verwechelt. Bankeinzügee, kann man 6 Wochen lang stotnieren lassen
sex ist nicht alles, aber ohne sex ist alles nichts
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backstage schrieb:Selbst veranlaßte Überweisung: Nein!

praktisch isses so. theoretisch kannste sie zurückholen, solange die Gutschrift noch nicht auf dem Empfängerkonto erfolgte. also, wer seinen Fehler schnell merkt (dann macht er ihn aber wohl erst gar nicht!?) und genauso schnell reagiert, hat eine Chance.
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Wie man etwas formuliert...

Wenn es derselbe Fall ist, dann war die zufällige Empfängerin mittellos und hat das Geld ausgegeben. Der den Fehler bei der Überweisung gemacht hat, hat einen rechtlichen Anpruch auf Rückzahlung des Geldes, da die Empfängerin rechtlich nie Eigentümerin geworden ist. Allerdings hat man bei einer Mittellosen schlechte Karten auf Rückzahlung.

Das hierfür die Bank nicht haftet, kann ich schon nachvollziehen.

Habs doch noch gefunden ....http://www.n-tv.de/969468.html

Gruß vom Tribun
- The attitude of mind makes unique things possible -
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wawi schrieb:Selbst wenn Du Geld auf ein falsches Konto überweist, kannst Du es 6 Wochen lang zurückbuchen lassen. Allerdings wahrscheinlich nur, wennes noch da ist.

Gruss wawi

NEIN stimmt nicht überweisungen kann man nicht zurück gehen lassen !!

Dann defnitiv

selbst wenn ihr geld an maier
und empfänger müller ist geht die überweisung durch die bank haftet ned !! erst ab gewissen summen und dass ist bei den banken unterschiedlich, klar muss ein mensch ja drüber schaun, wird menschlich geprüft und ggf. retour !! aber wie gesagt ist von bank zu bank unterschiedlich, onlinebanken ohne großem personal, da prüft keiner und jede summer retour wegen den oben genannten verschreiber geht halt au ned !!

wie lw schon schrieb, bevor manns abschiesst nochmal kontrollieren !! du gibst ja beim aldi auch nicht der tussi neben dir dat jeld obwohls die kassendame möchte
Cool wenn du nicht mit Können beeindrucken kannst, dann verwirre mit Schwachsinn :p
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