28.05.2008, 16:35
Habe soeben bei Heise Online eine unglaubliche Info gefunden. Das AG München hat entschieden, daß bei einer OL-Überweisung (im Gegensatz zur handschriftl. Überweisung), der Absender allein die Verantwortung dafür trägt, daß Name und Kontonummer des Empfängers richtig sind.
Gugscht Du hier: http://www.heise.de/newsticker/Neues-Ris...ung/108481
Da springt bei mir schon wieder das Überdruckventil wegen zu hohem Dampfdruck an. Die Logik dieses beamteten Juristen möge mir jemand plausibel erklären. Offensichtlich reicht in dieser Bananenrepublik der Lobbyismus bis in die angeblich unabhängige Justiz.
Oder gibt es noch Leute, die so wenig Ahnung von den Dingen haben, über die sie sprechen und URTEILEN, daß so etwas herauskommen kann?
Nichts ist einfacher für die EDV, als zu prüfen ob Kto.-Nummer und Name zusammenpassen; da bei der OL-Überweisung alles schon elektronisch vorliegt, sollte das hier sogar weniger Mühe machen als bei der handschriftl. Überweisung. So eine Abfrage kann jeder Programmierlehrling 4 Wochen nach Unterrichtsbeginn schreiben!
Herr Vorsitzender, wenn Sie schon nicht wissen was Sie tun, dann erklären Sie sich wenigstens für befangen - es verlangt ja niemand, daß Sie sich als in einem nicht akzeptablen Ausmaß als unwissend outen!
Also Jungs, in Zukunft 3 mal gucken, ob alles stimmt und nix verdreht ist.
GB der eigentlich noch hofft, daß ein anderer Unglücksrabe sich von diesem AG-Urteil nicht beeindrucken läßt. Das müßte eigentlich schon bei einem anderen Richter, spätestens aber in der nächsten Instanz, gekippt sein.

Gugscht Du hier: http://www.heise.de/newsticker/Neues-Ris...ung/108481
Da springt bei mir schon wieder das Überdruckventil wegen zu hohem Dampfdruck an. Die Logik dieses beamteten Juristen möge mir jemand plausibel erklären. Offensichtlich reicht in dieser Bananenrepublik der Lobbyismus bis in die angeblich unabhängige Justiz.
Oder gibt es noch Leute, die so wenig Ahnung von den Dingen haben, über die sie sprechen und URTEILEN, daß so etwas herauskommen kann?
Nichts ist einfacher für die EDV, als zu prüfen ob Kto.-Nummer und Name zusammenpassen; da bei der OL-Überweisung alles schon elektronisch vorliegt, sollte das hier sogar weniger Mühe machen als bei der handschriftl. Überweisung. So eine Abfrage kann jeder Programmierlehrling 4 Wochen nach Unterrichtsbeginn schreiben!
Herr Vorsitzender, wenn Sie schon nicht wissen was Sie tun, dann erklären Sie sich wenigstens für befangen - es verlangt ja niemand, daß Sie sich als in einem nicht akzeptablen Ausmaß als unwissend outen!
Also Jungs, in Zukunft 3 mal gucken, ob alles stimmt und nix verdreht ist.
GB der eigentlich noch hofft, daß ein anderer Unglücksrabe sich von diesem AG-Urteil nicht beeindrucken läßt. Das müßte eigentlich schon bei einem anderen Richter, spätestens aber in der nächsten Instanz, gekippt sein.


