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05.06.2021, 11:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.06.2021, 11:46 von Senoras Y Scampis.)
Nachdem es in Schleswig-Holstein wieder erlaubt ist, wird in Kiel auch wieder eröffnet mit Ansage
Zitat:Wir haben wieder geöffnet!!!
Damit ihr bei uns weiterkommt, brauchen wir einen aktuellen und negativen Corona-Schnelltest von Euch!
Diese gibt es kostenlos direkt um die Ecke
https://www.eroscenter-kiel.de/
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05.06.2021, 18:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.06.2021, 18:28 von Senoras Y Scampis.)
(05.06.2021, 17:54)billvalantine schrieb: Na super ich gehe in den Puff und muss vorher einen schnelltest machen 
Was wäre die Alternative? Weiterhin geschlossen bleiben? Frauen (und Familien) sind drauf angewiesen und so ein Schnelltest ist defintiv das kleinere Übel, zumal man den auch vor dem Friseurbesuch macht... Es wird auch nicht ewig so bleiben! Ich frage mich wie sich das mit Geimpften und Genesenen verhält, da es unerwähnt bleibt?
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Das man als Geimpfter oder Genesener keinen negativen Test mehr benötigt, findet sich in kaum mehr einer aktuellen Bundesland-VO explizit, weil es bereits Anfang Mai auf Bundesebene festgelegt wurde, siehe z.b. hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/t...te-1910886
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(05.06.2021, 18:32)nieimleben123456 schrieb: Das man als Geimpfter oder Genesener keinen negativen Test mehr benötigt, findet sich in kaum mehr einer aktuellen Bundesland-VO explizit, weil es bereits Anfang Mai auf Bundesebene festgelegt wurde
Dann kann ich ja richtig los legen! Warte aber immernoch darauf, dass es ebenso auf EU-Ebene festgelegt wird.
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Kann man eigentlich auch hingehen und vor ort einen Selbstest machen oder muss man den Test unbedingt im Testcenter machen?
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05.06.2021, 21:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.06.2021, 21:10 von Senoras Y Scampis.)
(05.06.2021, 19:52)ReucoMars schrieb: Kann man eigentlich auch hingehen und vor ort einen Selbstest machen?
Glaube kaum, denn es ist ausdrücklich die Rede von einem Schnell- und keinem Selbsttest. Der Vorteil eines Schnelltests ist, dass er kostenlos ist und für weitere Aktivitäten (Friseur) genutzt werden kann.
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Im Endeffekt wird man machen müssen, was die Betreiber für erforderlich halten bzw. was ihnen vom Ordnungsamt gesagt wurde. Nur diesen und den Dienstleisterinnen droht im Falle der Nichtbeachtung ein Bußgeld. Hier wurde ja der um die Ecke verfügbare Schnelltest genannt. Ob und wie das dann überprüft wird, wird man vor Ort feststellen.
Zum Hintergrunnd und wegen der auch andernorts zu erwartenden Öffnungen dennoch interessant ist, dass die noch bis zum 13.06.2021 geltende schleswig-holsteinische Corona-Bekämpfungsverordnung nur auf getestete Personen verweist:
Zitat:Für den Betrieb einer Prostitutionsstätte ... gelten folgende Anforderungen und Beschränkungen: ...
4. sexuelle Dienstleistungen dürfen nur getesteten Personen im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV erbracht werden ...
Damit dürften die Gruppen der geimpften und genesenen Personen in diesem Bereich derzeit nicht von der Testpflicht befreit sein.
Ein "Selbsttest" unter Aufsicht vor Ort genügt den Anforderungen der SchAusnahmV. Ob die Betreiber das allerdings akzeptieren, bleibt ihnen überlassen und kann dort sicher erfragt werden.
Diese Dinge können sich natürlich ständig ändern. Gilt wie gesagt noch bis zum 13.06.2021, vorbehaltlich früherer Anpassungen oder gerichtlicher Entscheidungen.
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