18.03.2009, 20:03
Hallo. Widerspruch kann man ohne Anwalt machen,der kostet nur Geld und macht auch nicht mehr. Allerdings mus innerhalb von 14 Tage widersprochen werden. Wer diese Frist versäumt muss zahlen egal ob die Foderung rechtens ist.
Nachträgliche Telefonrechnungen werden noch einige bekommen.Denn wer der Telekom keine Einzugsermächtigung gegeben hat,und vergessen hat zu bezahlen,der hatte dann auf der Mahnung der Telekom nicht mehr den Betrag des kleinen Anbieters.Diese Beträge waren meistens im cent oder niedrigen Eurobereich,sodas mancher Anbieter deswegen keine Rechnung schrieb.Nu aber machen die Inkassobüros aus 0,50 bis 3 euro Rechnungen die damals nicht geschrieben wurden 30-40 Euro Forderungen. Aber auch hier gilt den kleinen Betrag überweisen( wenn die forderung rechtens ist ) aber die Inkassoforderung zurückweisen da ja ursprünglich keine Erstrechnung erfolgt ist.
Im übrigen hat sich hier jemand bei einer Sexauktionsseite mal angemeldet ?? Dann Vorsicht. Das Auktionshaus lovebuy.de hat zum Beispiel die User kostenlos gegen einen einmalige Anmeldegebühr von 5 euro mitmachen lassen. Etliche haben sich 2004 2005 angemeldet und da die Seite schlecht war nie wieder reingeschaut.
Im Dezember 2008 folgte dann die Rechnung mit der Jahresgebühr 2007 von 99 euro und behaupteten am 15 August 2007 wurde die AGB geändert.
Jetzt drohen sie mit Mahnung , Anwaltliche Mahnung, Gerichtlichen Mahnverfahren, das letztere habe ich bis heute nicht bekommen.und tausende anderer auch nicht.Logisch da einseitige AGB änderung nicht wirksam sind.Im übrigen behaupten sie das sie jedem am 15 August 2007 ne Mail mit der AGB änderung geschickt zu haben. Ich z. B. habe die angeblich Mail noch gespeichert und es war eine leere Seite nur mit dem Impressum.Nur damit sie später behaupten können die Mails sind weggegangen. Die meisten löschen Mails ohne Thema in der Überschrift und kein Text ausser Impressum sofort raus( Pech wenns manche nicht machen
Nachträgliche Telefonrechnungen werden noch einige bekommen.Denn wer der Telekom keine Einzugsermächtigung gegeben hat,und vergessen hat zu bezahlen,der hatte dann auf der Mahnung der Telekom nicht mehr den Betrag des kleinen Anbieters.Diese Beträge waren meistens im cent oder niedrigen Eurobereich,sodas mancher Anbieter deswegen keine Rechnung schrieb.Nu aber machen die Inkassobüros aus 0,50 bis 3 euro Rechnungen die damals nicht geschrieben wurden 30-40 Euro Forderungen. Aber auch hier gilt den kleinen Betrag überweisen( wenn die forderung rechtens ist ) aber die Inkassoforderung zurückweisen da ja ursprünglich keine Erstrechnung erfolgt ist.
Im übrigen hat sich hier jemand bei einer Sexauktionsseite mal angemeldet ?? Dann Vorsicht. Das Auktionshaus lovebuy.de hat zum Beispiel die User kostenlos gegen einen einmalige Anmeldegebühr von 5 euro mitmachen lassen. Etliche haben sich 2004 2005 angemeldet und da die Seite schlecht war nie wieder reingeschaut.
Im Dezember 2008 folgte dann die Rechnung mit der Jahresgebühr 2007 von 99 euro und behaupteten am 15 August 2007 wurde die AGB geändert.
Jetzt drohen sie mit Mahnung , Anwaltliche Mahnung, Gerichtlichen Mahnverfahren, das letztere habe ich bis heute nicht bekommen.und tausende anderer auch nicht.Logisch da einseitige AGB änderung nicht wirksam sind.Im übrigen behaupten sie das sie jedem am 15 August 2007 ne Mail mit der AGB änderung geschickt zu haben. Ich z. B. habe die angeblich Mail noch gespeichert und es war eine leere Seite nur mit dem Impressum.Nur damit sie später behaupten können die Mails sind weggegangen. Die meisten löschen Mails ohne Thema in der Überschrift und kein Text ausser Impressum sofort raus( Pech wenns manche nicht machen
