13.10.2019, 19:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.10.2019, 19:31 von ins-knie-gefickt.)
Ich gehe davon aus, dass die Nachbarin in ihrer Wohnung einfach als Privatperson anzusehen ist. Zum Anschaffen hat sie ja ein anderen Ort, dies bestimmt nicht ohne Grund.