Aufruf zum Protest gegen das neue Prostitutionsgesetz
Habe mir das mal durchgelesen:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellu...23946.htm

Wichtiges zum Entwurf des neuen Prostitutionsgesetz:
Seite 85: Gang-Bang verboten
Seite 86: Flat- Rate verboten
Seite 92: im Arbeitszimmer der SDL darf zukünftig nicht mehr geschlafen werden.
Meine Anmerkung: das ist Politiker – Quatsch; das treibt manche noch mehr in die Armut.
Sie müssen folglich in der Stadt noch eine Zweitwohnung anmieten (allein oder mit Kollegin). Dies kostet unnötig Geld. Die meisten haben kein Auto: dann kommen täglich noch Taxikosten hin und zurück dazu. Das wird über das Jahr teuer. Und wenn sie angeblich 20 – 24 Std. nonstop wie ein Arzt im Hospital arbeiten, aber in Wirklichkeit schlafen, wer kontrolliert dies? Eine Wanze?
Wenn Tür zu: schläft sie illegal oder arbeitet sie dann gerade legal?
……. Also: illegales schlafen ist zukünftig im Arbeitszimmer verboten!!!
…….und wenn sie dann bei der Arbeit aus Müdigkeit kurz einnickt, spricht man dann hier schon von unterstelltem illegalen Verhalten?
Seite 98: Kondompflicht; da heißt es u.a.:
Die konkrete Ausgestaltung der sexuellen Dienstleistungen bleibt gleichwohl eine höchstpersönliche Angelegenheit, die zwischen Prostituierten und deren Kunden einvernehmlich zu regeln und damit dem Einflussbereich des Betreibers entzogen ist.!!!!!!!
Meine Anmerkung:
Also hier keine Betreiberkontrollen, höchstens vielleicht Wanzen oder versteckte Kameras.
Seite 104: §32, Abs. 1: ……..eine Verpflichtung von Prostituierten und deren Kunden und Kundinnen zur Verwendung von Kondomen beim entgeltlichen Geschlechtsverkehr eingeführt. Unter Geschlechtsverkehr fallen neben dem vaginalen auch oraler und analer Geschlechtsverkehr.
Seite 105: ……. allerdings ist es derzeit für viele Prostituierte auch in den Bundesländern, in denen bereits eine Kondompflicht besteht, schwierig, gegenüber ihren Kunden auf einer Kondomverwendung zu bestehen, insbesondere wenn die Kunden durch die Verbreitung offener oder verklausulierter Werbung den Eindruck gewinnen, dass ungeschützter Geschlechtsverkehr ein „ganz normales“ und leicht aufzufindendes Angebot sei.
………..Das Verbot erstreckt sich neben der expliziten Werbung für vaginalen, oralen und analen Geschlechtsverkehr „ohne Kondom“ auch auf szenetypische Abkürzungen wie beispielsweise „AO“, „FO“ oder sprachliche Umschreibungen wie z. B. „naturgeil“, „tabulos“.
Meine Anmerkung : Dies bedeutet, dass wir in Zukunft in unseren Berichten nicht mehr die Wörter AO, FO, tabulos u. naturgeil verwenden dürfen. Sonst machen wir Werbung bzw. haben bereits unterstellte, illegale Sexpraktiken durchgeführt und können dann bestraft werden!
Interessant noch auf dieser Seite: …..denn allein durch eine Kondomverwendung beim Geschlechtsverkehr können einige Risiken sexuell übertragbarer Erkrankungen nicht sicher ausgeschlossen werden.
Seite 107, Nr.: 3: Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer als Kunde oder Kundin den Geschlechtsverkehr ohne Kondom ausübt. Kunden und Kundinnen können auch dann wegen eines Verstoßes gegen die Kondompflicht belangt werden, wenn nach der jeweiligen Art der Sexualpraktik das Kondom nicht am eigenen Körper, sondern am Körper des Prostituierten zum Einsatz kommen müsste.
Seite 108, §33, Abs. 3: ….können Verstöße gegen die Kondompflicht mit sehr hohen Bußgeldern belegt werden.
Meine Anmerkung hierzu: Dies ist event. eine Diskrepanz zur Seite 107, da spricht man von Ordnungswidrigkeit. Eine Ordnungswidrigkeit kann nie durch ein hohes Bußgeld belegt werden!!
Kiss " Ich habe einen ganz einfachen Geschmack: ich bin immer mit der besten Frau im Bett zufrieden!"  5stern
Es bedanken sich: Quax der Bruchpilot,RamsesII,peterPowers


Nachrichten in diesem Thema
Klick-Chart - von smacks - 20.02.2015, 18:27
Phase 2 - von smacks - 07.03.2015, 21:53
RE: P-Gesetz im Bundesrat - von Cicassos - 17.05.2016, 07:46
RE: Aufruf zum Protest gegen das neue Prostitutionsgesetz - von Mr. Longtime - 12.06.2016, 03:15