17.02.2019, 14:08
Hier gibt es einen relativ neuen Artikel in der Saarbrücker Zeitung zum Thema: https://www.saarbruecker-zeitung.de/saar...d-36631723
Es wird jetzt von einem "Sperrbezirk light" gesprochen und hinsichtlich Sperrbezirk werden die beiden Locations aus dem ersten hier verlinkten Artikel wieder als Ausnahmen genannt: Wellesweilerstr. 4 und das Eroscenter in der Ritzwiesstr., da diese Locations offenbar unter den Bestandsschutz fallen.
Es wird jetzt von einem "Sperrbezirk light" gesprochen und hinsichtlich Sperrbezirk werden die beiden Locations aus dem ersten hier verlinkten Artikel wieder als Ausnahmen genannt: Wellesweilerstr. 4 und das Eroscenter in der Ritzwiesstr., da diese Locations offenbar unter den Bestandsschutz fallen.