(19.12.2018, 10:46)nerdbuster schrieb: ... Es gilt aber natürlich gleichermaßen, dass eine Frau, die z.B. mitten in der Übertragung eines Fussballländerspiels - nachdem sie gerade die Schnittchen auf dem Wohnzimmertisch neu drapiert hat- dem Mann gegen dessen erkennbaren Willen ("lass mir meine Ruhe - ich guck gerade Fussball") in den Schritt fasst (sexuelle Handlung!), in strafrechtliche relevanter Art sexuell übergriffig ist (Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren!!!)
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Eine gute Möglichkeit, seine Frau loszuwerden, wenigstens für ein paar Jahre.

Soweit mir bekannt ist, handelt es sich sogar um einen „Offizialdelikt“. d.h. wenn die Ermittlungsbehörden davon Wind bekommen, müssen sie ermitteln, egal, ob eine Anzeige vorliegt oder nicht, oder eine Anzeige zurückgezogen wird.
Aber mal ernsthaft: Weder dieser Fall, noch eine verschärfte Anmache im Puff sollte uns ernsthaft am Sinn dieser Vorschrift zweifeln lassen.
Br

Aussehen ist nicht alles. Die Optik muss halt stimmen (Love Island)