19.12.2018, 11:10
Wollte noch ergänzen, dass auch jede penetrante Anmache einer CDL im Club gegen den erklärten Willen des Mannes ("nee, will jetzt nicht" - "ach komm, überlegs Dir doch nochmal") mit einem Griff an die falsche Stelle - oder eine sonstige "sexuelle Handlung" im Sinne des § 177 - als sexueller Übergriff mit Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bis 5 Jahr geahndet werden müsste. Diesen Fall hatte man aber im Gesetzgebungsverfahren wohl nicht primär im Blick
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