26.12.2006, 16:47
iLBJ schrieb:... "wer nach Entzug der deutschen Fahrerlaubnis wegen Alkohol oder Drogen am Steuer einen EU-Führerschein rechtswidrig im Ausland erwirbt, muss dies der deutschen Behörde mitteilen.
Fährt er mit der Fahrelaubnis, macht er sich wegen Fahrens ohne Führerschein strafbar". Das gilt wohl auch für ältere Fälle.
Hoffe geholfen zu haben.
saludos
ilbj
Das stimmt nur soweit, wie die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist, dann wäre der Erwerb im Ausland tatsächlich rechtswidrig.
Nach Ablauf der Sperrftist ist der Erwerb allerdings legal und somit anzuerkennen.
Alles, was ich erlebt habe und mit wem, ist einzigartig, hat keinerlei Anspruch auf Wiederholung, meine Berichte spiegeln lediglich meine eigenen Erlebnisse wieder ohne jegliche Erfolgsgarantie in dem von mir erlebten Sinn...
