26.12.2006, 02:25
Aktuelles zum Thema aus Auto-Bild Nr. 51/52 Seite 25:
---> eine neue europäische Führerscheinrichtlinie besagt, das "ein EU-Mitgliedsstaat die Anerkennung...eines Führerscheins ablehnt, der von einem
anderen Mitgliedsstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein in seinem Hoheitsgebiet...entzogen ist".
Was das bedeutet, erklärt der Frankfurter Verkehrsanwalt Uwe Lenhardt:
"wer nach Entzug der deutschen Fahrerlaubnis wegen Alkohol oder Drogen am Steuer einen EU-Führerschein rechtswidrig im Ausland erwirbt, muss dies der deutschen Behörde mitteilen.
Fährt er mit der Fahrelaubnis, macht er sich wegen Fahrens ohne Führerschein strafbar". Das gilt wohl auch für ältere Fälle.
Hoffe geholfen zu haben.
saludos
ilbj
---> eine neue europäische Führerscheinrichtlinie besagt, das "ein EU-Mitgliedsstaat die Anerkennung...eines Führerscheins ablehnt, der von einem
anderen Mitgliedsstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein in seinem Hoheitsgebiet...entzogen ist".
Was das bedeutet, erklärt der Frankfurter Verkehrsanwalt Uwe Lenhardt:
"wer nach Entzug der deutschen Fahrerlaubnis wegen Alkohol oder Drogen am Steuer einen EU-Führerschein rechtswidrig im Ausland erwirbt, muss dies der deutschen Behörde mitteilen.
Fährt er mit der Fahrelaubnis, macht er sich wegen Fahrens ohne Führerschein strafbar". Das gilt wohl auch für ältere Fälle.
Hoffe geholfen zu haben.
saludos
ilbj