25.12.2006, 21:03
@schwaenzel76: Ja, man darf...!!!
@Riesling: Der bereits legal erworbene und somit rechtskräftige EU-Führerschein ist gültig, nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft...:pro:
Und wenn der Eurpäische Gerichtshof was neues entscheidet, betrifft das nur die neu erworbenen FS nicht die "alten", da die Besitzstandswahrung greift....
@Riesling: Der bereits legal erworbene und somit rechtskräftige EU-Führerschein ist gültig, nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft...:pro:
Und wenn der Eurpäische Gerichtshof was neues entscheidet, betrifft das nur die neu erworbenen FS nicht die "alten", da die Besitzstandswahrung greift....
Alles, was ich erlebt habe und mit wem, ist einzigartig, hat keinerlei Anspruch auf Wiederholung, meine Berichte spiegeln lediglich meine eigenen Erlebnisse wieder ohne jegliche Erfolgsgarantie in dem von mir erlebten Sinn...
