18.02.2018, 23:16
Ich kenne einige SDL"s, welche ca. 300 - 400 € zu ihren Familien nach Hause überweisen. Daraus lässt sich noch keine Steuerschuld erkennbar errechnen. Umsatz, Gewinn, Werbungskosten, steuerfreie Pauschalen,Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen? Dies alles muss dem FA bekannt sein, ansonsten keine Nachforderung.
@dieter2001: das mit den 25 TSD€ würde ich nicht glauben, das ginge nur, wenn ein steuerliches Gesetz in der BRD für Prostituierte schon jahrelang existiert hätte. Jährlich hätte man die SDL seitens vom FA zur Abgebung ihrer EkSt auch mahnen müssen.
Außerdem wären dann zehntausende andere SDL"s ebenso betroffen. Bei Barzahlungen ist die Beweislast ohnehin schwierig bis unmöglich. Im Jahr 2018 haben wir einen steuerfreien Betrag in Höhe von 9. 000 €. Etwas darüber nur geringfügig prozentuale steuerliche Belastung.
@dieter2001: das mit den 25 TSD€ würde ich nicht glauben, das ginge nur, wenn ein steuerliches Gesetz in der BRD für Prostituierte schon jahrelang existiert hätte. Jährlich hätte man die SDL seitens vom FA zur Abgebung ihrer EkSt auch mahnen müssen.
Außerdem wären dann zehntausende andere SDL"s ebenso betroffen. Bei Barzahlungen ist die Beweislast ohnehin schwierig bis unmöglich. Im Jahr 2018 haben wir einen steuerfreien Betrag in Höhe von 9. 000 €. Etwas darüber nur geringfügig prozentuale steuerliche Belastung.

