Gesetzgebung in Schweden - Vergewaltigung
(19.12.2017, 01:09)loewe schrieb: Ab dem 01.07.2018 soll in Schweden vor dem Sex eine Genehmigung eingeholt werden müssen. Sicherheitshalber schriftlich obwohl eine mündliche Genehmigung ausreichen soll!!! Egal ob Ehefrau oder OneNightStand,

Neue Tatbestände nennen sich
- „unachtsame Vergewaltigung“
- „unachtsamer sexueller Übergriff“

Zitat:In Schweden müssen Frauen zukünftig ihrem Partner nicht mehr mit einem verbalen „Nein“ oder körperlich deutlich machen, wenn sie keinen Sex möchten. Es obliegt dem Mann, die Frau aktiv um Erlaubnis zu bitten.

Na dann " Gute Nacht "......... Weia  Aufsmaul

wenn man meint der Irrsinn hätte bereits seinen Höhepunkt erreicht wird man doch noch eines Besseren belehrt.
Ich frage mich was aus diesem Land geworden ist (Schweden) das uns als Teenager i.d. 60/70 ern mit den ersten Pornos (Hefte/Filme) begeistert hat.
Anstatt dann in Zukunft eine schriftliche Genehmigung etc. einzuholen würde ich dort als Mann lieber darauf verzichten dort auch nur noch eine " Frau " anzuschauen geschweige denn irgend etwas anzufangen.
Als sei das Verhältnis zwischen Mann und Frau in vielen Ländern nicht ohnehin schon völlig gestört kann man sich vorstellen wo solche Unsinnigen Gesetze etc. noch hinführen werden.
Da dauert es sicher nicht mehr lange bis auch bei uns die ersten " Aufschrei Tanten " nach so einem Gesetz
verlangen.......
Anstatt Formulare anzubieten würde ich interessierten Schweden lieber einen Shuttle Service zu unseren FKK Clubs einrichten...die wären bestimmt dauerhaft ausgebucht  Lachen
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Es bedanken sich: nobby


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RE: Gesetzgebung in Schweden - Vergewaltigung - von Sugardaddy - 19.12.2017, 10:44