Eu-Führerschein, MPU,aktuelle Gesetzeslage,Tips
Hier mal mein fundiertes kluggeschissenenes Halbwissen (hätte doch mal mehr lernen sollen, damals...) -- also:

Aushändigung von Führerschein zur Prüfung bei Kontrolle: leider zwingend, unumgänglich (Arg. Prüfzwecke bez. Echtheit). Einziehen wäre Unterschlagung, kein Diebstahl

Psych. Aufarbeitung: Wird aus Psycho-Sicht leider als unumgänglich erachtet; wenn man den Schein wieder will, muß man eben sich unterordnen: Schluck oder Spuck (gilt zwar normalerweise nur für Girls ;-)
Sehr sinnvoll: Regelmäßig (monatlich) Blutwerte kontrollieren lassen und damit Abstinenz dokumentieren.....

PROBLEM IST: Rechtsprechung & Verwaltung gehen davon aus, wer mit 1,1 BAK noch autofahren kann, ist Alk gewohnt und regelmäßiger Trinker, da Gelegenheitstrinker (hier argumentieren Rechtsprechung & Verwaltung mit eigener Lebenserfahrung:::: "Unsereins ist nach 5 Bieren besinnungslos, also....) mit 1,1 BAK dermaßen breit sind, daß sie erst gar nicht auf die Idee kommen, noch Auto fahren zu können, bzw. gleich beim Ausparken den PKW an die Wand stellen...und es ne doofe Statistik gibt, daß einer erwischten Trunkenheitsfahrt sieben unentdeckte vorausgingen.....


zum Thema: ohne Führerschein kann ich Auto fahren, ohne Auto nicht ;-))

Führerschein als verloren melden, neuen Schein ausstellen lassen:
Wenn dann der Black Friday kommt, einfach den Neuen abgeben und mit dem alten Schein weiterfahren.... bei ner oberflächlichen Kurzkontrolle kommt man so durch
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Eu-Führerschein, MPU,aktuelle Gesetzeslage,Tips - von schlengs - 06.12.2006, 18:51
Eu-Führerschein, MPU,aktuelle Gesetzeslage,Tips - von nordbaden - 10.12.2006, 13:07
Eu-Führerschein, MPU,aktuelle Gesetzeslage,Tips - von Satyr - 26.07.2007, 08:21