22.06.2017, 20:19
(22.06.2017, 20:12)loewe schrieb:ProstSchG schrieb:unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechts-
verkehr ohne Kondom, auch wenn der Hinweis in
mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt,
Bitte lest doch erst mal, was tatsächlich im Gesetz steht. Es ist mühsam, ich weiß - aber informativ!
Spätestens mit der Anleitung in vorstehenden Beiträgen ist dem begriffstutzigsten Ermittler klar, wo der Hase läuft.
Ja, und? Dann stand halt in nem Forum das da FO ging, und dann? Wünsche der Behörde, die versucht auf der Grundlage ein Bußgeld zu verhängen viel Spaß....Und auf verdeckte Ermittler oder sowas wär ich gespannt. Wird sich in der Praxis nur an Werbetreibende Damen oder Clubs richten....