Betriebskonzept: Kein Wohnen am Arbeitsplatz
Ich mag mich irren, aber:

Sind die Damen, die in Wiesbaden innerhalb des Sperrgebietes im Rahmen der Wohnungsprostitution dem Gewerbe nachgehen, nicht sogar aufgrund der entsprechend Verordnung dazu verpflichtet, in der entsprechenden Wohnung auch tatsächlich zu wohnen?
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RE: Betriebskonzept: Kein Wohnen am Arbeitsplatz - von Egon - 20.06.2017, 19:18