20.06.2017, 14:36
(20.06.2017, 14:25)Joe2000 schrieb: Wer sagt eigentlch, dass Oralverkehr das gleiche ist wie Geschlechtsverkehr?
In § 32 steht, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden müssen.
Eine Pflicht zur Kondombenutzung beim Blasen lese ich da nicht raus...
Soo klar ist die Sache jedenfalls nicht...
§32, Erläuterung zu Absatz 1: "Unter Geschlechtsverkehr fallen neben dem vaginalen auch oraler und analer Geschlechtsverkehr."
So steht es im Gesetz. Also ist FO verboten, glasklar.