19.06.2017, 23:47
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav...6s2372.pdf schrieb:§1Da steht doch eindeutig und klar drin, dass dieses Gesetz nur Prostituierte und Betreiber eines Prostitutionsgewerbes betrifft. In Foren darüber zu berichten wird vom diesem Gesetz nicht erfasst, Forenbetreiber sind keines von beiden und Forenmitglieder sowie Freier auch nicht. Also was soll der Tanz? Es verstößt gegen kein Gesetz über FO zu Berichten.
Anwendungsbereich
Dieses Gesetz ist anzuwenden auf die Ausübung der Prostitution durch Personen über 18 Jahre sowie auf das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes.
Und die Ausübung der Prostitution ist doch einzig auf den Part begrenzt, der sich bezahlen lässt. Der Freier übt die Prostitution nicht aus, er übt das freien aus.
Ich bin zwar kein Anwalt und das ist keine Rechtsberatung, aber so und nicht anders steht es da, also sollte es so und nicht anders auch gemacht werden.