17.06.2017, 16:21
(16.06.2017, 19:43)loewe schrieb:(16.06.2017, 14:58)Stuart schrieb: Lecken ist nicht verboten.
So pauschal würde ich das nicht formulieren. Die Begründung für die Kondompflicht ist der Infektionsschutz. Vermutlich wird dies vor Gericht geklärt werden müssen.
Im Gesetz wird eindeutig die Verwendung eines Kondoms beim GV gefordert. Somit ist hier definitiv nicht das Lecken bei der Frau gemeint, da hier keine Penetration mit einem Penis erfolgt. Aber wer sich unsicher ist, kann ja beim Lecken sicherheitshalber ein Kondom überziehen
