(16.06.2017, 14:58)Stuart schrieb: Lecken ist nicht verboten.
So pauschal würde ich das nicht formulieren. Die Begründung für die Kondompflicht ist der Infektionsschutz. Vermutlich wird dies vor Gericht geklärt werden müssen.
(16.06.2017, 18:30)frauenversteher1980 schrieb: Das Gesetzt gilt AB 1.7.! Warum sollte vorher was zensiert oder gelöscht werden? Bis dahin war fast alles erlaubt
Einspruch. In Bayern und im Saarland gibt es die Kondompflicht schon länger! Wo es nötig war, wurde bisher schon eingegriffen.
![Dodgy Dodgy](https://www.lustscout.men/forum/images/smilies_alt/dodgy.gif)
(16.06.2017, 19:32)Riementier schrieb: In den Wohnungen ist das ja nicht von den Behörden zu kontrollieren.
Meinst du? Die Polizei darf nach neuem Recht alle Stätten der Prostitution jederzeit kontrollieren.
Entwickelt wurde der Sex für die Reproduktion. Aber er hat sich zum reinen Vergnügen verselbstständigt.
Christiaan Neethling Barnard
Christiaan Neethling Barnard