Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung
(23.05.2017, 21:12)|_hedonist_| schrieb: @loewe: Ich habe dich doch nicht gebeten für mich zu googeln, oder? Verwirrt Sondern habe ich einfach darauf gebaut, daß hier jemand mit Ahnung in der Materie mitliest und vielleicht auch antwortet.

Sorry, dass ich dir geantwortet habe auch wenn ich nicht ein einfacher jemand nach deiner Vorstellung sein sollte. Dodgy

Übrigens hat unser Forum auch eine Suchmaschine, die man benutzen könnte. Und wenn man die richtig einsetzt, dann kann man auch meinen oben erwähnten Link finden (mann könnte ja auch einfach mal durchklicken). Mist. Jetzt habe isch schon wieder die Suchmaschine für dich benutzt obwohl du es ausdrücklich nicht möchtest. Knallkopp

(26.06.2015, 11:28)loewe schrieb: . Kranken- und Sozialversicherung möglich - theoretisch
pratisches Problem: Die KV stellt Nachforderung wenn vorher jahrelang nicht versichtert. Das können schon mal lockere 15000 € sein.

Und nicht nur den Link. Da gibt es sogar noch eine kurze Zusammenfassung für ganz Eilige, die sich nicht die Zeit nehmen können, wollen oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, 60 Minuten zuzuhören.
Entwickelt wurde der Sex für die Reproduktion. Aber er hat sich zum reinen Vergnügen verselbstständigt.
Christiaan Neethling Barnard


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RE: Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung - von loewe - 23.05.2017, 23:15
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