Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung
(14.05.2017, 09:31)no.66 schrieb: Interessant finde ich auch § 18 (2) Absatz 7 wonach Prostitutionsstätten bzw. die Räume, die für sexuelle Dienstleistungen gentutz werden, nicht als Wohn- und Schlafraum genutzt werden dürfen. Wenn ich das richtig interpretiere, dürfte der Job für einige DL finanziell schwieriger werden, wenn für das Wohnen/Schlafen ein weiteres Zimmer gemietet werden muss.

Ei, das wäre für manche Laufhäuser ja doof. Allerdings gibt es zumindest in Hannover ziemlichen Zimmerleerstand in einzelnen Häusern. Da werden sich die Betreiber bestimmt etwas einfallen lassen, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. DL und Betreiber werden sich sicher über die Preise einigen.
Prostitution ist zu einträglich, um sich gegenseitig zu schaden.
Aussehen ist nicht alles. Die Optik muss halt stimmen (Love Island)

Es bedanken sich: no.66


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RE: Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung - von Bronto8 - 15.05.2017, 14:16
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